Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung

    Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

    Beschreibung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

    Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.

    Hinweise für Sonstiges (091850140000): Ergänzung: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste

    ID: L100042_133512.-133138

    Beschreibung

    Sie können online einen Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Gemeinde Karlskron

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 34

    85123 Karlskron

    Postanschrift

    Hauptstr. 34

    85123 Karlskron

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@karlskron.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/68441632606Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8450 930-0

    Fax: +49 8450 930-25

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen - SG 22 - Verkehrswesen, Straßen- und Wegerecht (LRA ND)

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Deutschen Einheit 1

    86633 Neuburg a.d.Donau

    Postanschrift

    Platz der Deutschen Einheit 1

    86633 Neuburg a.d.Donau

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle:

    Montag bis Freitag von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Ausländerwesen:

    Montag, Dienstag und Freitag von 08:30 Uhr - 11:30 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: verkehrsrecht@neuburg-schrobenhausen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/380966883714Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8431 57-0

    Fax: +49 8431 57-205

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis oder Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024

    Hinweise für Sonstiges (091850140000): Ergänzung: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen am 07.05.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English