Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung

    Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

    Beschreibung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

    Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.

    Hinweise für Mühldorf a.Inn: Ergänzung: Landratsamt Mühldorf a.Inn

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste

    ID: L100042_138156.-137082

    Beschreibung

    Sie können online einen Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Mühldorf a.Inn - Team - Verkehrswesen (LRA MÜ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordtangente 10b

    84453 Mühldorf a.Inn

    Postfachadresse

    Postfach 1474

    84446 Mühldorf a.Inn

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: verkehrswesen@lra-mue.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8815428907512Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8631 699-0

    Fax: +49 8631 699-699

    Internet

    Sprachversion

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannesstr. 9

    84494 Neumarkt-Sankt Veit

    Postfachadresse

    Postfach 1261

    84491 Neumarkt-Sankt Veit

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@vgnsv.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=52774025809Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/52774025809Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8639 9888-0

    Fax: +49 8639 9888-28

    Internet

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    Voraussetzungen

    Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis oder Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024

    Hinweise für Mühldorf a.Inn: Ergänzung: Landratsamt Mühldorf a.Inn

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Mühldorf a.Inn am 14.08.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung

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