Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Garmisch-Partenkirchen: Ergänzung: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Online-Dienste
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Ausübung ärztlicher Tätigkeit)
Beschreibung
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- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Ausübung ärztlicher Tätigkeit)Sie können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge online beantragen, die für die Ausübung ärztlicher Tätigkeit eingesetzt werden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)
Beschreibung
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- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)Sie können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Soziale Dienste)
Beschreibung
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- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Soziale Dienste)Sie können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge online beantragen, die für die Ausübung sozialer Dienste eingesetzt werden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Betriebe (gem. § 46 Abs. 1 StVO)
Beschreibung
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- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Betriebe (gem. § 46 Abs. 1 StVO)Hier können Sie eine Ausnahmegenemigung zum Parken für Betriebe gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Gemeinde Wallgau
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Mittenwalder Str. 8
82499 Wallgau
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Nach vorheriger Terminvereinbarung telefonisch Tel.: 08825-9250-0, per E-Mail oder Online: https://www.gemeinde-wallgau.de/online-terminvereinbarung besteht die Möglichkeit, das Rathaus persönlich aufzusuchen. Desweiteren steht Ihnen unser Online-Bürgerservice rund um die Uhr zur Verfügung, sie können somit viele Anträge von zu Hause bequem in digitaler Form erledigen.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: buergerservice@gemeinde-wallgau.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=67774270756Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/67774270756Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8825 9250-0
Fax: +49 8825 9250-44
Internet
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Sg. 52 Straßen- und Verkehrswesen (LRA GAP)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1563
82455 Garmisch-Partenkirchen
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: zulassung@lra-gap.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7465724584114Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8821 751-1
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Hinweise für Garmisch-Partenkirchen: Ergänzung: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Garmisch-Partenkirchen am 27.06.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung