Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung

    Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

    Beschreibung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

    Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.

    Hinweise für Garmisch-Partenkirchen: Ergänzung: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

    Online-Dienste

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Ausübung ärztlicher Tätigkeit)

    ID: L100042_179658.-152528

    Beschreibung

    Sie können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge online beantragen, die für die Ausübung ärztlicher Tätigkeit eingesetzt werden.

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    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)

    ID: L100042_179652.-152528

    Beschreibung

    Sie können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs online beantragen.

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    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Soziale Dienste)

    ID: L100042_179655.-152528

    Beschreibung

    Sie können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge online beantragen, die für die Ausübung sozialer Dienste eingesetzt werden.

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    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Betriebe (gem. § 46 Abs. 1 StVO)

    ID: L100042_204601.-173735

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Ausnahmegenemigung zum Parken für Betriebe gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) beantragen.

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Krün

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    82494 Krün

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    82494 Krün

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@gemeinde-kruen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=93886015619Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93886015619Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8825 92142-0

    Fax: +49 8825 92142-29

    Internet

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    Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Sg. 52 Straßen- und Verkehrswesen (LRA GAP)

    Adresse

    Hausanschrift

    Partenkirchner Straße 52

    82490 Farchant

    Postfachadresse

    Postfach 1563

    82455 Garmisch-Partenkirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: zulassung@lra-gap.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7465724584114Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8821 751-1

    Internet

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    Voraussetzungen

    Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis oder Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024

    Hinweise für Garmisch-Partenkirchen: Ergänzung: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Garmisch-Partenkirchen am 27.06.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung

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