Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Sonstiges (091780124000): Ergänzung: Große Kreisstadt Freising
Online-Dienste
Parkausweis - Handwerker
Beschreibung
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- Parkausweis - HandwerkerSie können den Antrag auf einen Handwerker-Parkausweis Stadtgebiet Freising nach § 46 StVO online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Parkausweis - Lieferanten
Beschreibung
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- Parkausweis - LieferantenSie können den Antrag zum Befahren der Fußgängerzone Stadtgebiet Freising (Lieferanten) nach § 46 StVO online übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Parkausweis - sozialer Dienst / Ärzte
Beschreibung
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- Parkausweis - sozialer Dienst / ÄrzteSie können den Antrag auf einen Parkausweis für den sozialen Dienst & Ärzte nach § 46 StVO online übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Große Kreisstadt Freising
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
85350 Freising
Kontakt
E-Mail: stadtverwaltung@freising.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/14775691450Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8161 54-0
Fax: +49 8161 54-51000
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Hinweise für Sonstiges (091780124000): Ergänzung: Große Kreisstadt Freising
Fachlich freigegeben durch Große Kreisstadt Freising am 14.03.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung