Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung

    Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

    Beschreibung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

    Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.

    Hinweise für Wartenberg (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg

    Online-Dienste

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)

    ID: L100042_197487.-169397

    Beschreibung

    Sie können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs online beantragen.

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    Deutsch

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    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Soziale Dienste)

    ID: L100042_197489.-169397

    Beschreibung

    Sie können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge online beantragen, die für die Ausübung sozialer Dienste eingesetzt werden.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Erding (LRA ED)

    Adresse

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    Alois-Schießl-Platz 2

    85435 Erding

    Postanschrift

    Alois-Schießl-Platz 2

    85435 Erding

    Kontakt

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    De-Mail: poststelle@lra-ed.de-mail.de

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33775908403Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8122 58-0

    Fax: +49 8122 58-1279

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    Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg

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    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


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    Voraussetzungen

    Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis oder Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024

    Hinweise für Wartenberg (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg am 07.11.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung

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