Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Online-Dienste
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)Sie können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Soziale Dienste)
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Soziale Dienste)Sie können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge online beantragen, die für die Ausübung sozialer Dienste eingesetzt werden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste
Beschreibung
Sie können online einen Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste stellen.
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste
Sie können online einen Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste stellen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Landratsamt Erding (LRA ED)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Alois-Schießl-Platz 2
85435 Erding
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-ed.de
De-Mail: poststelle@lra-ed.de-mail.de
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Telefon Festnetz: +49 8122 58-0
Fax: +49 8122 58-1279
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Pastetten
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Fröbelweg 1
85669 Pastetten
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@pastetten.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=21885119813Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/21885119813Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8124 4443-0
Fax: +49 8124 4443-29
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 8
85456 Wartenberg
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@vg-wartenberg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=99662819829Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/99662819829Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8762 7309-0
Fax: +49 8762 7309-129
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung