Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung

    Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

    Beschreibung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

    Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.

    Hinweise für Sonstiges (091740147000): Ergänzung: Landratsamt Dachau

    Online-Dienst

    Antrag auf Parkerleichterung für Handwerker, Handelsvertreter und soziale Dienste

    ID: L100042_200497.-171065

    Beschreibung

    Hier können Sie den Antrag auf Parkerleichterung für Handwerker, Handelsvertreter und soziale Dienste online stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Dachau (LRA DAH)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weiherweg 16

    85221 Dachau

    Postanschrift

    Weiherweg 16

    85221 Dachau

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-dah.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=64664814399Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64664814399Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8131 74-0

    Fax: +49 8131 7411-710

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    Gemeinde Hilgertshausen-Tandern

    Adresse

    Hausanschrift

    Schrobenhausener Str. 9

    86567 Hilgertshausen-Tandern

    Postanschrift

    Schrobenhausener Str. 9

    86567 Hilgertshausen-Tandern

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@hi-ta.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=73886155589Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/73886155589Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 8250 9988-44

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    Voraussetzungen

    Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis oder Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024

    Hinweise für Sonstiges (091740147000): Ergänzung: Landratsamt Dachau

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Dachau am 06.08.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung

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