Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Sonstiges (091740146000): Ergänzung: Landratsamt Dachau
Hinweise für Sonstiges (091740146000): Ergänzung: Gemeinde Sulzemoos
Online-Dienste
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Betriebe (gem. § 46 Abs. 1 StVO)
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- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Betriebe (gem. § 46 Abs. 1 StVO)Hier können Sie eine Ausnahmegenemigung zum Parken für Betriebe gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) beantragen.
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Antrag auf Parkerleichterung für Handwerker, Handelsvertreter und soziale Dienste
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- Antrag auf Parkerleichterung für Handwerker, Handelsvertreter und soziale DiensteHier können Sie den Antrag auf Parkerleichterung für Handwerker, Handelsvertreter und soziale Dienste online stellen.
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Ansprechpartner
Landratsamt Dachau (LRA DAH)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Weiherweg 16
85221 Dachau
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-dah.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=64664814399Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64664814399Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8131 74-0
Fax: +49 8131 7411-710
Internet
Gemeinde Sulzemoos
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchstraße 3
85254 Sulzemoos
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie:
Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung!
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@sulzemoos.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/51774382732Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8135 30297-0
Fax: +49 8135 30297-19
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 11.02.2025
Hinweise für Sonstiges (091740146000): Ergänzung: Landratsamt Dachau
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Dachau am 06.08.2024
Hinweise für Sonstiges (091740146000): Ergänzung: Gemeinde Sulzemoos
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Sulzemoos am 02.02.2025
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung