Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung

    Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

    Beschreibung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

    Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.

    Hinweise für Altötting: Ergänzung: Landratsamt Altötting

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen

    ID: L100042_145993.-143321

    Beschreibung

    Sie können die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Altötting - Sg. 16 - Verkehrswesen (LRA AÖ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 38

    84503 Altötting

    Postfachadresse

    Postfach 1432

    84498 Altötting

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-aoe.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/003631991748Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8671 502-0

    Fax: +49 8671 502-250

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    Verwaltungsgemeinschaft Emmerting

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Dorfstr. 3

    84547 Emmerting

    Postanschrift

    Untere Dorfstr. 3

    84547 Emmerting

    Kontakt

    E-Mail: verwaltung@gemeinde-emmerting.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=55551900788Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/55551900788Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Voraussetzungen

    Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis oder Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024

    Hinweise für Altötting: Ergänzung: Landratsamt Altötting

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Altötting am 21.12.2023

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung

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