Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Altötting: Ergänzung: Landratsamt Altötting
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von ParkerleichterungenSie können die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen online beantragen.
Vertrauensniveau
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84503 Altötting
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Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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De-Mail: info@altoetting.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07442409439Weiterführende Informationen im BayernPortal
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84498 Altötting
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Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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E-Mail: poststelle@lra-aoe.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/003631991748Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8671 502-0
Fax: +49 8671 502-250
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Hinweise für Altötting: Ergänzung: Landratsamt Altötting
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Altötting am 21.12.2023
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung