Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt
Online-Dienste
Parkausweis für Handwerksbetriebe beantragen (Kennzeichenänderung eines bestehenden Parkausweises)
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- Parkausweis für Handwerksbetriebe beantragen (Kennzeichenänderung eines bestehenden Parkausweises)Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Kennzeichenänderung eines bestehenden Parkausweises für Handwerksbetriebe beantragen.
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Parkausweis für Handwerksbetriebe beantragen (Neuausstellung eines Parkausweises)
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Parkausweis für soziale Dienste beantragen
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Ansprechpartner
Stadt Ingolstadt - Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt
Kontakt
E-Mail: vmg@ingolstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9735794648442Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 841 305-2321
Fax: +49 841 305-2330
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 11.02.2025
Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt
Fachlich freigegeben durch Stadt Ingolstadt am 16.07.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung