Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan; Beantragung
Beschreibung
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen.
Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg
Online-Dienst
Abgeschlossenheits- und Maßangabenbescheinigung - Online-Beantragung
Beschreibung
Online erledigen
- Abgeschlossenheits- und Maßangabenbescheinigung - Online-BeantragungSie können eine Abgeschlossenheits- und Maßangabenbescheinigung aufgrund des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) bei der Stadt Coburg online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Coburg - Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 30 42
96419 Coburg
Kontakt
E-Mail: wohnungswesen@coburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6924434094501Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9561 89-2602
Fax: +49 9561 89-62602
erforderliche Unterlagen
- Bauzeichnung für Aufteilungsplan in zweifacher Ausfertigung,
die das Format DIN A3 nicht übersteigen darf und die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind und dass die Wohnungen und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.
Voraussetzungen
Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist. Der Aufteilungsplan muss von der Baubehörde (Landratsämter, kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und die Gemeinden, denen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind) mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehen werden.
In der Abgeschlossenheitsbescheinigung muss die Baubehörde bestätigen, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 07.12.2023
Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Coburg am 19.01.2024
Stichwörter
Abgeschlossenheit, Aufteilung, Eintragungsbewilligung, Sondereigentum, Sondereigentumsrechte, Wohnungseigentumsgesetz