Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan; Beantragung
Beschreibung
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen.
Hinweise für Polling (VGem): Ergänzung: Landratsamt Mühldorf a.Inn
Online-Dienst
Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Beschreibung
Online erledigen
- Erteilung einer AbgeschlossenheitsbescheinigungSie können die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Mühldorf a.Inn - Team - Erteilung nach WEG (LRA MÜ)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1474
84446 Mühldorf a.Inn
Kontakt
E-Mail: WEG-Teilung@lra-mue.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1766538027517Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8631 699-0
Fax: +49 8631 699-699
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bauzeichnung für Aufteilungsplan in zweifacher Ausfertigung,
die das Format DIN A3 nicht übersteigen darf und die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind und dass die Wohnungen und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.
Voraussetzungen
Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist. Der Aufteilungsplan muss von der Baubehörde (Landratsämter, kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und die Gemeinden, denen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind) mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehen werden.
In der Abgeschlossenheitsbescheinigung muss die Baubehörde bestätigen, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 07.12.2023
Hinweise für Polling (VGem): Ergänzung: Landratsamt Mühldorf a.Inn
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Mühldorf a.Inn am 15.02.2024
Stichwörter
Abgeschlossenheit, Aufteilung, Eintragungsbewilligung, Sondereigentum, Sondereigentumsrechte, Wohnungseigentumsgesetz