Schmutzwassergebühren ErhebungOnline erledigen

    Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren

    Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.

    Beschreibung

    Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.

    Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.

    Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg

    Online-Dienste

    Gießwasserverbrauch; Meldung

    ID: L100042_54955.-87764

    Beschreibung

    Wenn Sie den Verbrauch des Gartengießwassers von der gesamten Schmutzwassermenge absetzen möchten, muss jährlich der Stand des Zwischenzählers mitgeteilt werden.

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    • Gießwasserverbrauch; Meldung
      Wenn Sie den Verbrauch des Gartengießwassers von der gesamten Schmutzwassermenge absetzen möchten, muss jährlich der Stand des Zwischenzählers mitgeteilt werden.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Regenwasserverbrauch; Meldung

    ID: L100042_80511.-87764

    Beschreibung

    Der Online-Dienst ist für Grundstückseigentümer gedacht, die auf ihrem Grundstück eine Regenwassernutzungsanlage betreiben, deren Wasser auch innerhalb des Gebäudes als Brauchwasser (Toilettenspülung, Waschmaschine) genutzt wird. Mit dem Online-Dienst können der Stadtentwässerung die Regenwassermengen mitgeteilt werden, die tatsächlich in die Kanalisation eingeleitet werden.

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    • Regenwasserverbrauch; Meldung
      Der Online-Dienst ist für Grundstückseigentümer gedacht, die auf ihrem Grundstück eine Regenwassernutzungsanlage betreiben, deren Wasser auch innerhalb des Gebäudes als Brauchwasser (Toilettenspülung, Waschmaschine) genutzt wird. Mit dem Online-Dienst können der Stadtentwässerung die Regenwassermengen mitgeteilt werden, die tatsächlich in die Kanalisation eingeleitet werden.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Augsburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    86150 Augsburg

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    86150 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: stadt@augsburg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24442640389Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24442640389Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 324-0

    Fax: +49 821 324-2160

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.03.2024

    Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Augsburg am 09.10.2023

    Stichwörter

    Abwasserabgaben, Abwassergebühren, Kanalgebühren, Niederschlagswasser, Schmutzwasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English