Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.
Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Online-Dienste
Gießwasserverbrauch; Meldung
Beschreibung
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- Gießwasserverbrauch; MeldungWenn Sie den Verbrauch des Gartengießwassers von der gesamten Schmutzwassermenge absetzen möchten, muss jährlich der Stand des Zwischenzählers mitgeteilt werden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Regenwasserverbrauch; Meldung
Beschreibung
Online erledigen
- Regenwasserverbrauch; MeldungDer Online-Dienst ist für Grundstückseigentümer gedacht, die auf ihrem Grundstück eine Regenwassernutzungsanlage betreiben, deren Wasser auch innerhalb des Gebäudes als Brauchwasser (Toilettenspülung, Waschmaschine) genutzt wird. Mit dem Online-Dienst können der Stadtentwässerung die Regenwassermengen mitgeteilt werden, die tatsächlich in die Kanalisation eingeleitet werden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Stadt Augsburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
86150 Augsburg
Kontakt
E-Mail: stadt@augsburg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24442640389Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24442640389Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 324-0
Fax: +49 821 324-2160
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.03.2024
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Augsburg am 09.10.2023
Stichwörter
Abwasserabgaben, Abwassergebühren, Kanalgebühren, Niederschlagswasser, Schmutzwasser