Schmutzwassergebühren Erhebung

    Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren

    Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.

    Beschreibung

    Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.

    Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.

    Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Würzburg: Ergänzung: Stadt Würzburg

    Online-Dienste

    Erklärung über den Eigentümerwechsel

    ID: L100042_149425.-104202

    Beschreibung

    Hier können Sie einen Eigentümerwechsel erklären.

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    Meldung Wasserzähler

    ID: L100042_79536.-104202

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    Sie können während des Ablesezeitraums Ihren Wasserzählerstand online übermitteln.

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    • Meldung Wasserzähler
      Sie können während des Ablesezeitraums Ihren Wasserzählerstand online übermitteln.

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    Ansprechpartner

    Stadt Würzburg - Fachabteilung Steuern, Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Rückermainstr. 2

    97070 Würzburg

    Postanschrift

    Rückermainstr. 2

    97070 Würzburg

    Kontakt

    E-Mail: fachabteilungsteuerngebuehren@stadt.wuerzburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8698874284510Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024

    Hinweise für Würzburg: Ergänzung: Stadt Würzburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Würzburg am 03.07.2024

    Stichwörter

    Abwasserabgaben, Abwassergebühren, Kanalgebühren, Niederschlagswasser, Schmutzwasser

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English