Schmutzwassergebühren ErhebungOnline erledigen

    Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren

    Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.

    Beschreibung

    Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.

    Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.

    Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Die Abwassergebühren (in der BGS/EWS Kanalbenutzungsgebühren genannt) bestehen in Erlangen seit dem 1.1.2015 aus der
    Schmutzwassergebühr und der Niederschlagswassergebühr.

    Die beiden Gebührenarten werden jeweils mit gesonderten Bescheiden erhoben.

    Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach der Wassermenge in m³, die in den Kanal eingeleitet wird. Diese entspricht in der Regel weitgehend dem verbrauchten Frischwasser, kann aber auch beispielsweise eingeleitetes Zisternen- oder Brunnenwasser mit umfassen. Sie wird als Jahresgebühr festgesetzt.
    Zur Erstellung der Gebührenbescheide arbeitet der Entwässerungsbetrieb mit den Erlanger Stadtwerken (ESTW) zusammen.
    Für Rückfragen können Sie sich entweder telefonisch unter +(49) 09131 / 823 - 4141 oder per Mail an kundenzentrum@estw.de an das Kundencenter der ESTW wenden.
    Bitte geben Sie bei Überweisungen immer die im Bescheid oder mit gesondertem Schreiben mitgeteilte Kundennummer und
    Verbrauchsstellennummer mit an!

    Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach dem Anteil des jeweiligen Grundstücks, von dem Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungsanlage eingeleitet wird oder abfließt. Zumeist wird dieser Anteil mit einem Gebietsabflussbeiwert (GAB) des Grundstücks ermittelt und per Bescheid festgesetzt (Details siehe § 11 BGS/EWS).
    Dieser Bescheid ist als Dauerbescheid solange gültig, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt wird.
    Maßgeblich für die Gebührenhöhe sind alle bebauten, befestigten und in die öffentliche Kanalisation entwässernden Grundstücksflächen.
    Falls diese um mindestens 20 Prozent oder 250 m² von den im Bescheid genannten Flächen abweichen, kann mit einem Antrag auf Einzelveranlagung (siehe Formblatt) die gebührenpflichtige Fläche und damit die zu zahlende Gebühr korrigiert werden.
    Die Korrektur erfolgt über einen neuen Festsetzungsbescheid.
    Bitte geben Sie bei Überweisungen immer das im Bescheid angegebene Kassenzeichen an!

    Mit Beschluss des Stadtrates vom 26.11.2020 wurden die Abwassergebührensätze ab 1.1.2021 wie folgt festgesetzt:

    • Schmutzwasser: 1,92 €/m³
    • Niederschlagswasser: 0,77 €/m²

    Weitere Informationen zur Gebührenberechnung und zu den Gebührenarten finden Sie in der BGS/EWS sowie dem dazugehörigen Plan mit den GAB für das Stadtgebiet Erlangen.

    Bei Fragen wenden Sie sich gerne über die auf der Seite angegebenen Kontaktdaten an uns.

    Online-Dienste

    Ermäßigung der Schmutzwassergebühr beantragen

    ID: L100042_137706.-101276

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    ID: L100042_147086.-101276

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    Ansprechpartner

    Stadt Erlangen - Team Abwassergebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-von-Siemens-Straße 61

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Werner-von-Siemens-Straße 61

    91052 Erlangen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Zusätzlich können individuelle Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    E-Mail: abwassergebuehr@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7994207650510Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 86-1818

    Fax: +49 9131 86-771818

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.03.2024

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 13.06.2024

    Stichwörter

    Abwasserabgaben, Abwassergebühren, Kanalgebühren, Niederschlagswasser, Schmutzwasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English