Schmutzwassergebühren ErhebungOnline erledigen

    Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren

    Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.

    Beschreibung

    Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.

    Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.

    Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

    Online-Dienst

    Erteilung einer Zustellvollmacht

    ID: L100042_143166.-141078

    Beschreibung

    Für den Empfang von Steuer-/Gebührenbescheiden können Sie jederzeit eine*n Zustellbevollmächtigte*n benennen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Ansprechpartner

    Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb (CEB) - K 400 - Kaufmännischer Bereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Bamberger Straße 2-6

    96450 Coburg

    Postfachadresse

    Postfach 30 42

    96419 Coburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 7:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@ceb-coburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/384626874858Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9561 749-5555

    Fax: +49 9561 749-5888

    Internet

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.03.2024

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Coburg am 03.11.2023

    Stichwörter

    Abwasserabgaben, Abwassergebühren, Kanalgebühren, Niederschlagswasser, Schmutzwasser

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English