Motorsportliche Veranstaltung; Beantragung einer Erlaubnis
Beschreibung
Eine motorsportliche Veranstaltung, die nicht ausschließlich auf öffentlichen Verkehrsflächen stattfinden soll, bedarf der sicherheitsrechtlichen Erlaubnis der Landratsämter, kreisfreien Städte bzw. Großen Kreisstädte.
Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder zum Schutz vor erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft oder vor erheblichen Beeinträchtigungen der Natur oder Landschaft erforderlich erscheint. Das Gleiche gilt, sofern andere öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen.
Zum Schutz dieser Rechtsgüter können die Landratsämter, kreisfreien Städte bzw. Großen Kreisstädte Anordnungen für den Einzelfall treffen.
Für motorsportliche Veranstaltungen, die ausschließlich bzw. teilweise auf öffentlichen Verkehrsflächen stattfinden sollen, bedarf es nur bzw. zusätzlich einer verkehrsrechtlichen Erlaubnis durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth
Online-Dienste
Antrag auf Erteilung einer öffentlichen Vergnügung / Veranstaltung
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung einer öffentlichen Vergnügung / VeranstaltungMotorsportliche Veranstaltungen - sowohl im Straßenraum als auch auf sonstigen Flächen - bedürfen der Erlaubnis. Diese können Sie online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Veranstaltungen; Anzeige einer technischen Probe
Beschreibung
Online erledigen
- Veranstaltungen; Anzeige einer technischen ProbeWenn Sie für Veranstaltungen eine Probe für die Technik, durchführen muss dies beim zuständigen Amt angezeigt werden.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Bayreuth - Amt für Öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 101052
95410 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: Ordnungsamt@stadt.bayreuth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7469331302483Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 25-0
Fax: +49 921 25-1770
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
Der Antrag hat neben der Benennung des Veranstalters auch Angaben über Art, Ort und Zeit der Veranstaltung sowie über die Zahl der zuzulassenden Teilnehmer zu enthalten.
Voraussetzungen
Veranstalter in diesem Sinne ist, wer durch Organisation und Leitung oder in sonstiger erheblicher Weise die Voraussetzungen für die Abhaltung und Durchführung schafft. Der Antrag hat neben der Benennung des Veranstalters auf jeden Fall Angaben über Art, Ort und Zeit der Veranstaltung sowie über die Zahl der zuzulassenden Teilnehmer zu enthalten.
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 19 Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG)Veranstaltung von Vergnügungen
- § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Übermäßige Straßenbenutzung
Rechtsbehelf
Fristen
Keine, eine frühzeitige Stellung des Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis ist jedoch anzuraten.
Der vollständige Antrag auf Erlaubniserteilung muss der zuständigen Behörde so rechtzeitig vorliegen, dass ihr ein angemessener Zeitraum zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit zur Verfügung steht.“
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.04.2024
Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth
Fachlich freigegeben durch Stadt Bayreuth am 14.01.2025
Stichwörter
Autorally, Bildersuchfahrt, Orientierungsfahrt, Rennen mit Kraftfahrzeugen, Motorradrennen, Sonderprüfungen, Wertungsprüfungen, Veranstaltungen zum Motorsport, Veranstaltung Motorsport