Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen Gewährung

    Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege

    Zu denkmalpflegerischen Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern sowie beweglichen Denkmälern können durch das Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse gewährt werden.

    Beschreibung

    Der Freistaat Bayern beteiligt sich unbeschadet bestehender Verpflichtungen in Höhe der jeweils im Staatshaushalt ausgewiesenen Mittel an den Kosten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, insbesondere an den Kosten der Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung von Denkmälern, die sich nicht im Eigentum des Freistaates Bayern befinden. Diese Kostenbeteiligung geschieht durch die Gewährung von Zuschüssen, die sowohl Privatpersonen als auch kommunalen Gebietskörperschaften, anderen Körperschaften oder Kirchenstiftungen zu Gute kommen.

    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht, die Entscheidung erfolgt vielmehr auf Grund von pflichtgemäßem Ermessen.

    Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach dem denkmalpflegerischen Mehraufwand (anfallende, den üblichen Erhaltungsaufwand übersteigende Kosten), der Bedeutung und Dringlichkeit des Falls und nach der Leistungsfähigkeit des Eigentümers.

    Die Förderung erfolgt im Wege der Festbetragsfinanzierung

    Hinweise für Haßberge: Ergänzung: Landratsamt Haßberge

    Online-Dienste

    Auszahlungsantrag Bayerische Landesstiftung

    ID: L100042_149328.-146474

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    Auszahlungsantrag Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

    ID: L100042_149327.-146474

    Beschreibung

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    Gewährung von Zuwendungen für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern

    ID: L100042_149326.-146474

    Beschreibung

    Der Förderantrag ist für alle Fördergeber (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Unterfränkische Kulturstiftung und Landesstiftung) gültig. Zuwendungen werden nach Maßgabe der jeweiligen Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege und nach Maßgabe der allgemeinen Haushaltsbestimmungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

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    • Gewährung von Zuwendungen für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern
      Der Förderantrag ist für alle Fördergeber (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Unterfränkische Kulturstiftung und Landesstiftung) gültig. Zuwendungen werden nach Maßgabe der jeweiligen Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege und nach Maßgabe der allgemeinen Haushaltsbestimmungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

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    Verwendungsnachweis Bezirk Unterfranken

    ID: L100042_149331.-146474

    Beschreibung

    Hier können Sie den Verwendungsnachweis über Zuschüsse des Bezirks digital ausfüllen und einreichen.

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    Verwendungsnachweis über Zuschüsse des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege

    ID: L100042_149329.-146474

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    Verwendungsnachweis Unterfränkischen Landesstiftung

    ID: L100042_149330.-146474

    Beschreibung

    Hier können Sie den Verwendungsnachweis über Zuschüsse der Unterfränkische Landesstiftung digital ausfüllen und einreichen.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Haßberge - AB 32.3 Denkmalpflege, Gutachterausschuss (LRA HAS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Herrenhof 1

    97437 Haßfurt

    Postanschrift

    Am Herrenhof 1

    97437 Haßfurt

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:30 Uhr


    Zulassungsbehörde Haßfurt: Mo. u. Die nachmittags von 14:00 bis 16:00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: gutachterausschuss@landratsamt-hassberge.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1299874627510Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9521 27-0

    Fax: +49 9521 27-101

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Kostenschätzung eines Architekten oder detaillierte Kostenvoranschläge von Handwerkern oder Firmen, aus denen Art und Umfang der geplanten Maßnahme in Einzelheiten hervorgehen
    • Foto des Objektes bei, für dessen Instandsetzung der Zuschuss beantragt wird

    Voraussetzungen

    Die Anträge sollten möglichst frühzeitig bei der jeweils zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde (Landratsamt, Kreisfreie Stadt, Große Kreisstadt, einige weitere kreisangehörige Gemeinden) auf den dort erhältlichen Formularen eingereicht werden.

    Der Förderantrag muss ausnahmslos jeweils vor Beginn der fördernden Maßnahme gestellt werden, wie auch die zu fördernde Maßnahme selbst vor ihrer Durchführung mit der Denkmalfachbehörde (dem Landesamt für Denkmalpflege) abgestimmt worden sein muss.

    Die Abstimmung erfolgt zweckmäßigerweise an den regelmäßigen Sprechtagen des Landesamts für Denkmalpflege bei den Unteren Denkmalschutzbehörden. Dort erhält der Antragsteller auch die für die Instandsetzung oder Veränderung an einem Denkmal notwendige Baugenehmigung oder denkmalschutzrechtliche Erlaubnis; auch wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich sein sollte, bedarf jede Maßnahme an einem Denkmal der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Mit der Bau- und Restaurierungsmaßnahme, für die eine Zuwendung beantragt wird, darf erst nach Bewilligung des Zuschusses begonnen werden, es sei denn, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ausdrücklich seine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erklärt hat.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 30.07.2024

    Hinweise für Haßberge: Ergänzung: Landratsamt Haßberge

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Haßberge am 05.03.2024

    Stichwörter

    Zuschuss Denkmalschutz

    Sprachversion

    Deutsch

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