Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege
Beschreibung
Der Freistaat Bayern beteiligt sich unbeschadet bestehender Verpflichtungen in Höhe der jeweils im Staatshaushalt ausgewiesenen Mittel an den Kosten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, insbesondere an den Kosten der Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung von Denkmälern, die sich nicht im Eigentum des Freistaates Bayern befinden. Diese Kostenbeteiligung geschieht durch die Gewährung von Zuschüssen, die sowohl Privatpersonen als auch kommunalen Gebietskörperschaften, anderen Körperschaften oder Kirchenstiftungen zu Gute kommen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht, die Entscheidung erfolgt vielmehr auf Grund von pflichtgemäßem Ermessen.
Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach dem denkmalpflegerischen Mehraufwand (anfallende, den üblichen Erhaltungsaufwand übersteigende Kosten), der Bedeutung und Dringlichkeit des Falls und nach der Leistungsfähigkeit des Eigentümers.
Die Förderung erfolgt im Wege der Festbetragsfinanzierung
Hinweise für Haßberge: Ergänzung: Landratsamt Haßberge
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Auszahlungsantrag Bayerische Landesstiftung
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- Auszahlungsantrag Bayerische LandesstiftungHier können Sie den Auszahlungsantrag digital ausfüllen und einreichen.
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Auszahlungsantrag Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
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- Auszahlungsantrag Bayerisches Landesamt für DenkmalpflegeHier können Sie den Auszahlungsantrag für Zuschüsse des Landesamts für Denkmalpflege digital ausfüllen und einreichen.
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Gewährung von Zuwendungen für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern
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- Gewährung von Zuwendungen für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und GeschichtsdenkmälernDer Förderantrag ist für alle Fördergeber (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Unterfränkische Kulturstiftung und Landesstiftung) gültig. Zuwendungen werden nach Maßgabe der jeweiligen Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege und nach Maßgabe der allgemeinen Haushaltsbestimmungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
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Verwendungsnachweis Bezirk Unterfranken
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- Verwendungsnachweis Bezirk UnterfrankenHier können Sie den Verwendungsnachweis über Zuschüsse des Bezirks digital ausfüllen und einreichen.
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Verwendungsnachweis über Zuschüsse des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege
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- Verwendungsnachweis über Zuschüsse des Bayerischen Landesamtes für DenkmalpflegeHier können Sie den Verwendungsnachweis über Zuschüsse des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege digital ausfüllen und einreichen.
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Verwendungsnachweis Unterfränkischen Landesstiftung
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- Verwendungsnachweis Unterfränkischen LandesstiftungHier können Sie den Verwendungsnachweis über Zuschüsse der Unterfränkische Landesstiftung digital ausfüllen und einreichen.
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Ansprechpartner
Landratsamt Haßberge - AB 32.3 Denkmalpflege, Gutachterausschuss (LRA HAS)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Öffnungszeiten
Mo 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 8:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Zulassungsbehörde Haßfurt: Mo. u. Die nachmittags von 14:00 bis 16:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gutachterausschuss@landratsamt-hassberge.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1299874627510Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9521 27-0
Fax: +49 9521 27-101
erforderliche Unterlagen
- Kostenschätzung eines Architekten oder detaillierte Kostenvoranschläge von Handwerkern oder Firmen, aus denen Art und Umfang der geplanten Maßnahme in Einzelheiten hervorgehen
- Foto des Objektes bei, für dessen Instandsetzung der Zuschuss beantragt wird
Voraussetzungen
Die Anträge sollten möglichst frühzeitig bei der jeweils zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde (Landratsamt, Kreisfreie Stadt, Große Kreisstadt, einige weitere kreisangehörige Gemeinden) auf den dort erhältlichen Formularen eingereicht werden.
Der Förderantrag muss ausnahmslos jeweils vor Beginn der fördernden Maßnahme gestellt werden, wie auch die zu fördernde Maßnahme selbst vor ihrer Durchführung mit der Denkmalfachbehörde (dem Landesamt für Denkmalpflege) abgestimmt worden sein muss.
Die Abstimmung erfolgt zweckmäßigerweise an den regelmäßigen Sprechtagen des Landesamts für Denkmalpflege bei den Unteren Denkmalschutzbehörden. Dort erhält der Antragsteller auch die für die Instandsetzung oder Veränderung an einem Denkmal notwendige Baugenehmigung oder denkmalschutzrechtliche Erlaubnis; auch wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich sein sollte, bedarf jede Maßnahme an einem Denkmal der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Mit der Bau- und Restaurierungsmaßnahme, für die eine Zuwendung beantragt wird, darf erst nach Bewilligung des Zuschusses begonnen werden, es sei denn, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ausdrücklich seine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erklärt hat.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 30.07.2024
Hinweise für Haßberge: Ergänzung: Landratsamt Haßberge
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Haßberge am 05.03.2024
Stichwörter
Zuschuss Denkmalschutz