Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen GewährungOnline erledigen

    Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege

    Zu denkmalpflegerischen Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern sowie beweglichen Denkmälern können durch das Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse gewährt werden.

    Beschreibung

    Der Freistaat Bayern beteiligt sich unbeschadet bestehender Verpflichtungen in Höhe der jeweils im Staatshaushalt ausgewiesenen Mittel an den Kosten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, insbesondere an den Kosten der Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung von Denkmälern, die sich nicht im Eigentum des Freistaates Bayern befinden. Diese Kostenbeteiligung geschieht durch die Gewährung von Zuschüssen, die sowohl Privatpersonen als auch kommunalen Gebietskörperschaften, anderen Körperschaften oder Kirchenstiftungen zu Gute kommen.

    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht, die Entscheidung erfolgt vielmehr auf Grund von pflichtgemäßem Ermessen.

    Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach dem denkmalpflegerischen Mehraufwand (anfallende, den üblichen Erhaltungsaufwand übersteigende Kosten), der Bedeutung und Dringlichkeit des Falls und nach der Leistungsfähigkeit des Eigentümers.

    Die Förderung erfolgt im Wege der Festbetragsfinanzierung

    Hinweise für Landshut: Ergänzung: Stadt Landshut

    Online-Dienste

    Antrag auf Auszahlung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern

    ID: L100042_135601.-134961

    Beschreibung

    Sie können einen Antrag auf Auszahlung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege online stellen.

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    Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern

    ID: L100042_135608.-134961

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    Sie können einen Zuschuss des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern online beantragen.

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    Verwendungsnachweis über einen Zuschuss für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern

    ID: L100042_135607.-134961

    Beschreibung

    Sie können einen Verwendungsnachweis über einen Zuschuss für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege online beantragen.

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    Ansprechpartner

    Stadt Landshut

    Adresse

    Hausanschrift

    Altstadt 315

    84028 Landshut

    Postanschrift

    84026 Landshut

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@landshut.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=22442654386Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/22442654386Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 871 88-0

    Fax: +49 871 24570

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    • Kostenschätzung eines Architekten oder detaillierte Kostenvoranschläge von Handwerkern oder Firmen, aus denen Art und Umfang der geplanten Maßnahme in Einzelheiten hervorgehen
    • Foto des Objektes bei, für dessen Instandsetzung der Zuschuss beantragt wird

    Voraussetzungen

    Die Anträge sollten möglichst frühzeitig bei der jeweils zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde (Landratsamt, Kreisfreie Stadt, Große Kreisstadt, einige weitere kreisangehörige Gemeinden) auf den dort erhältlichen Formularen eingereicht werden.

    Der Förderantrag muss ausnahmslos jeweils vor Beginn der fördernden Maßnahme gestellt werden, wie auch die zu fördernde Maßnahme selbst vor ihrer Durchführung mit der Denkmalfachbehörde (dem Landesamt für Denkmalpflege) abgestimmt worden sein muss.

    Die Abstimmung erfolgt zweckmäßigerweise an den regelmäßigen Sprechtagen des Landesamts für Denkmalpflege bei den Unteren Denkmalschutzbehörden. Dort erhält der Antragsteller auch die für die Instandsetzung oder Veränderung an einem Denkmal notwendige Baugenehmigung oder denkmalschutzrechtliche Erlaubnis; auch wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich sein sollte, bedarf jede Maßnahme an einem Denkmal der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Mit der Bau- und Restaurierungsmaßnahme, für die eine Zuwendung beantragt wird, darf erst nach Bewilligung des Zuschusses begonnen werden, es sei denn, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ausdrücklich seine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erklärt hat.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 02.02.2024

    Hinweise für Landshut: Ergänzung: Stadt Landshut

    Fachlich freigegeben durch Stadt Landshut am 16.06.2023

    Stichwörter

    Zuschuss Denkmalschutz

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