Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis für schwerbehinderte Menschen; Beantragung

    Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.

    Beschreibung

    Die Kommunen weisen insbesondere in den Innenstädten eine gewisse Anzahl von Parkplätzen für die Nutzung durch Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde aus. Dies erfolgt mit dem blauen P-Schild und einem Zusatzschild mit dem Rollstuhlfahrersymbol oder einem Zusatzschild, mit dem ausdrücklich das Auslegen eines Parkausweises gefordert wird.

    Die Berechtigung zur Benutzung dieser besonders gekennzeichneten Stellflächen wird durch einen besonderen Parkausweis in hellblauer oder blauer Farbe nachgewiesen. Der Ausweis muss von außen gut lesbar im Fahrzeug ausliegen (z. B. auf dem Armaturenbrett).

    Die erforderliche Ausnahmegenehmigung und der Parkausweis können bei der Wohnortgemeinde beantragt werden. Das Auslegen des Schwerbehindertenausweises oder anderer Ausweise (z. B. oranger Parkausweis) alleine reicht nicht dazu aus, die Berechtigung zur Benutzung der besonders gekennzeichneten Behindertenparkplätze nachzuweisen. Hier gilt ausschließlich der hellblaue (europäische) oder der dunkelblaue (Vermerk: "nur BY") Parkausweis. Parkausweise „nur BY“ werden nicht mehr ausgegeben, behalten jedoch bis zum darauf angegebenen Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Für den genannten Personenkreis ist die Möglichkeit, entsprechend ausgeschilderte Parkplätze an zentral gelegenen Orten zu nutzen, kein Privileg, sondern lediglich ein Ausgleich für eine sehr schwierig zu bewältigende Lebenslage. Für viele dieser Schwerstbehinderten bedeutet ein belegter Behindertenparkplatz, dass sie unter Umständen unverrichteter Dinge wieder nach Hause fahren müssen. Sie können wegen ihrer schweren Behinderung z. B. nicht einfach aussteigen um zu klären, ob jemand ein (unzulässig) parkendes Fahrzeug kurzfristig wegfahren könnte.

    Aus diesem Grund hat die Polizei ein besonderes Augenmerk auf diese Parkplätze und lässt unberechtigt dort parkende Fahrzeuge konsequent abschleppen.

    Erfüllt ein Antragsteller zwar nicht die Voraussetzungen für die Erteilung des blauen Parkausweises für schwerbehinderte Menschen, so kann bei bestimmten Erkrankungen die Gewährung von Parkerleichterungen durch die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO mit Ausstellung eines orangefarbenen Parkausweises in Betracht kommen. Durch diese Ausnahmegenehmigung können ebenfalls Parkerleichterungen gewährt werden (z. B. kostenloses Parken an einer Parkuhr), ein Recht auf die Benutzung der besonders gekennzeichneten Behindertenparkplätzen ("Rollstuhlsymbol") besteht damit jedoch nicht.

    Hinweise für Mespelbrunn (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Schwerbehinderte)

    ID: L100042_184790.-152686

    Beschreibung

    Sie können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken aufgrund einer vorliegenden Behinderung online beantragen (blauer Parkausweis und oranger Parkausweis).

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 81

    63872 Heimbuchenthal

    Postanschrift

    Hauptstr. 81

    63872 Heimbuchenthal

    Öffnungszeiten


    Öffnungszeiten der Verwaltung
    Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt/ Standesamt

     

    Ab sofort ist das Rathaus für Besucher wieder geöffnet.  Das Tragen einer Maske entfällt!
    Für Besucher ist das freiwillige Tragen einer Maske gewünscht, jedoch keine Pflicht.


    Für das Bürgerbüro/Standesamt gilt weiterhin Terminvereinbarung.

    Sie vermeiden hiermit unnötige Wartezeiten und wir können vorab mit Ihnen absprechen welche Unterlagen Sie für Ihren Termin bei uns mitbringen müssen. Dies gilt vor allem für die Beantragung von Ausweisdokumenten und die Anmeldung.

     

    Für eine Reihe von Angelegenheiten können Sie allerdings weiterhin ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbeikommen.

     

    Dies sind insbesondere:
    -Anschrift auf dem Ausweis/Reisepass ändern
    -Meldebestätigung abholen
    -Personalausweis/Reisepass abholen
    -Führungszeugnis beantragen
    -Führerscheinbestätigung
    -Beglaubigungen

     

    Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie einen Termin benötigen, rufen Sie uns einfach kurz an.


    Außerdem möchten wir im Zuge dessen auch auf unser Bürgerserviceportal hinweisen, in welchem Sie bereits viele unserer Dienstleistungen online beantragen können.
    https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgmespelbrunn
    Melde- und Passangelegenheiten, Friedhofswesen, Gewerbe:
    Mona Michler: 06092/942-115
    Anja Lang: 06092/942-116
     
    Standesamt:
    Stefanie Masur: 06092/942-114
     

    Alle anderen Angelegenheiten:

    Zentrale: 06092/942-0

    Geschäftszimmer: 06092/942-130

     

    Vielen Dank für Ihr Verständnis!

     

    Ihre Gemeindeverwaltung


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vgem-mespelbrunn.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=84329593806Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/84329593806Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6092 942-0

    Fax: +49 6092 942-28

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweis mit Eintrag der Merkzeichen „aG“ oder „Bl“
    • Ersatzweise Einstufungsbescheid der Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales
    • Foto des Antragstellers

    Voraussetzungen

    Eintrag der Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis oder versorgungsärztliche (nicht: hausärztliche) Feststellung durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales.

    Die ausstellenden Behörden (Gemeinden) sind an die medizinisch-fachliche Beurteilung durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales gebunden. Sie haben keine Möglichkeit, von dieser Bewertung abzuweichen oder eigene Einstufungen zum Grad der Behinderung vorzunehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Geltungsdauer der Behindertenparkausweise und der zugehörigen Ausnahmegenehmigung ist auf höchstens fünf Jahre befristet, auch wenn der Schwerbehindertenausweis selbst auf längere Dauer oder unbefristet ausgestellt ist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 06.02.2024

    Hinweise für Mespelbrunn (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn am 07.11.2024

    Stichwörter

    Behinderten-Parkplatz, internationale blaue Parkausweis, Parkerleichterung

    Sprachversion

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