Einheitlicher Ansprechpartner
Der Einheitliche Ansprechpartner informiert über die notwendigen Formalitäten und nimmt auf Wunsch des Dienstleisters die Funktion eines Verfahrensmittlers wahr.
Beschreibung
Dienstleister aus dem Inland, dem EU-Ausland und gleichgestellten Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) können im Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt) Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Der Einheitliche Ansprechpartner stellt Grundinformationen für Dienstleistungserbringer und -empfänger zur Verfügung, z. B. zu:
- Anforderungen, Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleitungstätigkeiten
- Kontaktdaten der zuständigen Behörden
- im Streitfall allgemein verfügbare Rechtsbehelfe
- unterstützende Verbände und Organisationen.
Der Dienstleister kann über den Einheitlichen Ansprechpartner Verfahren und Formalitäten im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie abwickeln. Hierzu zählen Erklärungen, Anmeldungen und die Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, einschließlich der Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken.
Der Einheitliche Ansprechpartner unterstützt die Dienstleister über die Gründungsphase hinaus bei dienstleistungsbezogenen Genehmigungsverfahren.
Er nimmt die gesamte Verfahrenskorrespondenz entgegen und leitet sie sowohl in Richtung der zuständigen Behörde als auch in Richtung des Antragstellers weiter.
Online-Dienste
Einheitlicher Ansprechpartner - Dienstleistungsportal Bayern
Beschreibung
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- Einheitlicher Ansprechpartner - Dienstleistungsportal BayernDer Einheitliche Ansprechpartner informiert über die notwendigen Formalitäten und nimmt auf Wunsch des Dienstleisters die Funktion eines Verfahrensmittlers wahr.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Einheitlicher Ansprechpartner kontaktieren
Beschreibung
Online erledigen
- Einheitlicher Ansprechpartner kontaktierenDie Handwerkskammer für Schwaben ist Einheitlicher Ansprechpartner für alle Handwerksberufe, die in Schwaben ausgeübt werden sollen. Sie steht den in- und ausländischen Handwerkern für Fragen zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit zur Verfügung, informiert über die notwendigen Formalitäten und dient dabei als Verfahrenslotse und Verfahrensmittler zwischen verschiedenen Behörden. Die Zuständigkeit der fachlich betroffenen Behörden wird dadurch nicht berührt.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Bayerische Landestierärztekammer - Einheitlicher Ansprechpartner (BLTK)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bavariastr. 7a
80336 München
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: kontakt@bltk.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0393124853210Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 219908-0
Fax: +49 89 219908-33
Internet
Steuerberaterkammer München
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Nederlinger Straße 9
80638 München
Kontakt
E-Mail: info@stbk-muc.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0034504097111Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 157902-0
Fax: +49 89 157902-19
Internet
Handwerkskammer für Schwaben - Einheitlicher Ansprechpartner
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86216 Augsburg
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 13:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: eap@hwk-schwaben.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5051059420111Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 3259-1272
Fax: +49 821 3259-21267
Internet
Bayerische Architektenkammer - Einheitlicher Ansprechpartner
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Waisenhausstr. 4
80637 München
Kontakt
E-Mail: eap@byak.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5202059413111Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 139880-0
Fax: +49 89 139880-99
Internet
Bayerische Ingenieurekammer-Bau - Einheitlicher Ansprechpartner
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schloßschmidstraße 3
80639 München
Kontakt
E-Mail: eap@bayika.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0352392044113Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 419434-0
Fax: +49 89 419434-20
Internet
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München - Einheitlicher Ansprechpartner
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 10 05 11
80079 München
Kontakt
E-Mail: pki@rak-m.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7147391729113Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 532944-0
Fax: +49 89 532944-28
Internet
Industrie- und Handelskammer Schwaben - Einheitlicher Ansprechpartner (IHK Schwaben)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Stettenstraße 1+3
86150 Augsburg
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: ea@schwaben.ihk.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8121392611111Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 3162-255
Fax: +49 821 3162-174
Internet
erforderliche Unterlagen
- abhängig von dem konkreten Vorhaben
Voraussetzungen
Der Dienstleister muss Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates oder eines gleichgestellten Staates (Island, Liechtenstein, Norwegen) sein, bzw. das Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit muss seinen Sitz in einem dieser Staaten haben oder dort gegründet worden sein.
Auch für rein deutsche Inlandsfälle steht der Einheitliche Ansprechpartner zur Verfügung.
Die wirtschaftliche Tätigkeit muss zudem in den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fallen.
Diese findet auf einen breiten, nicht abschließend definierten Bereich von Dienstleistungsbranchen Anwendung. Grundsätzlich gilt sie für alle im Wirtschaftsverkehr handelbaren Dienstleistungen. Einbezogen sind etwa Handel, Gastronomie, Handwerk, IT-Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung, Unternehmensdienstleistungen und technische Dienstleistungen, Beratung und Bauwirtschaft.
Zum Schutz besonders sensibler beziehungsweise bereits an anderer Stelle geregelter Bereiche sieht die Dienstleistungsrichtlinie jedoch auch eine Reihe von Ausnahmen und Klarstellungen vor. So sind beispielsweise von der Richtlinie das Arbeitsrecht, zivil- und strafrechtliche Fragen aber auch Bereiche wie Gesundheits-, Sozial-, Verkehrs- und Finanzdienstleistungen ausgenommen.
Wenn Sie Ihr Vorhaben im Dienstleistungsportal Bayern (www.dienstleistungsportal.bayern.de) unter der Rubrik "Formalitäten" eingeben, erhalten Sie darüber Auskunft, ob es in den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fällt und Sie deshalb die berufsbezogenen Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln können.
Handlungsgrundlage(n)
- Art. 6 ff. Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im BinnenmarktFassung vom 27.12.2006
- Gesetz über die Zuständigkeit für die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Bayern (Bayerisches EA-Gesetz - BayEAG)
- Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Bayern (Ausführungsverordnung Einheitlicher Ansprechpartner - AVBayEAG)
Fristen
Ob eine Frist gilt, richtet sich jeweils nach dem konkreten Verfahren.
Kosten
Die Einheitlichen Ansprechpartner können für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen erheben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 05.03.2025
Hinweise für Dillingen a.d.Donau: Ergänzung: Handwerkskammer für Schwaben
Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für Schwaben am 27.09.2024
Hinweise für Dillingen a.d.Donau: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Schwaben
Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer Schwaben am 14.03.2025
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