Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
Beschreibung
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sieht vor, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, von denen typischerweise schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG), einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen. Die betreffenden Arten von Anlagen sind in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) abschließend aufgeführt.
Man unterscheidet das förmliche Verfahren nach § 10 BImSchG und das vereinfachte Verfahren nach § 19 BImSchG. Gemeinsam ist beiden Verfahren, dass sie einen schriftlichen Antrag und die Einreichung aller prüfungsrelevanten Unterlagen sowie die Beteiligung anderer betroffener Behörden verlangen. Beim förmlichen Verfahren findet zusätzlich eine öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens, eine öffentliche Auslegung des Antrags samt Unterlagen sowie ggfs. ein Erörterungstermin statt. In bestimmten Fällen ist außerdem eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (vgl. Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV).
Zuständig für die Entscheidung über die Genehmigung ist im Regelfall die Kreisverwaltungsbehörde (= Landratsamt oder kreisfreie Stadt), in gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen die Regierung bzw. das Bergamt (vgl. Art. 1 Bayerisches Immissionsschutzgesetz BayImSchG).
Beabsichtigt der Betreiber die Lage, die Beschaffenheit oder den Betrieb einer genehmigungspflichtigen Anlage zu ändern, so muss er auch dafür eine Genehmigung einholen, wenn es sich um eine wesentliche Änderung handelt (vgl. § 16 Abs. 1 BImSchG). Andere Änderungen müssen mindestens einen Monat vor Beginn der Genehmigungsbehörde angezeigt werden (§ 15 Abs. 1 BImSchG).
Hinweise für Bad Kissingen: Ergänzung: Landratsamt Bad Kissingen
Online-Dienste
Immissionsschutz - Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen (Neugenehmigung)
Beschreibung
Online erledigen
- Immissionsschutz - Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen (Neugenehmigung)Hier können Sie einen Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen im Sinne von § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG - (Neugenehmigung) online stellen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Immissionsschutz - Antrag auf wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen (§ 16 BImSchG):
Beschreibung
Online erledigen
- Immissionsschutz - Antrag auf wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen (§ 16 BImSchG):Hier können Sie wesentliche Änderungen genehmigungspflichtiger Anlagen online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Immissionsschutz - Anzeige zur Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 15 BImSchG
Beschreibung
Online erledigen
- Immissionsschutz - Anzeige zur Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 15 BImSchGHier können Sie die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 15 BImSchG anzeigen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Immissionsschutz - Anzeige zur beabsichtigten Einstellung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 15 Abs. 3 BImSchG
Beschreibung
Online erledigen
- Immissionsschutz - Anzeige zur beabsichtigten Einstellung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 15 Abs. 3 BImSchGHier können Sie die beabsichtigte Einstellung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 15 Abs. 3 BImSchG anzeigen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Regierung von Unterfranken - Rechtsfragen Umwelt (Reg UFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
97064 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3088750600298Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 380-00
Fax: +49 931 380-2222
Landratsamt Bad Kissingen (LRA KG)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1820
97685 Bad Kissingen
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-kg.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=44553727394Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/44553727394Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 971 801-0
Fax: +49 971 801-3333
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen Immissionsschutz je nach Einzelfall
vgl. zur Art der Unterlagen §§ 3 ff 9. BImSchV (siehe Link "Rechtsgrundlagen")
Rechtsgrundlage(n)
- Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV)
- Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
Rechtsbehelf
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 21.08.2024
Hinweise für Bad Kissingen: Ergänzung: Landratsamt Bad Kissingen
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bad Kissingen am 29.05.2024
Stichwörter
Bundesimmissionsschutzverordnung, Bundes-Immissionsschutzverordnung