Abfall; Entsorgung
Beschreibung
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.
Viele Abfallarten werden als Wertstoffe separat gesammelt. Welche das im Einzelnen sind, wie sie gesammelt werden und was schlussendlich doch zum Restmüll gehört, ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie in der kommunalen Abfallsatzung geregelt.
Darüber informieren die Abfallberatungen der Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte) oder auch Abfallzweckverbände. Diese sind im Rahmen der abfallrechtlichen Vorgaben für die Entsorgung verantwortlich und stellen Hol- und Bringsysteme zur Verfügung. Dabei stehen Maßnahmen zur Unterstützung der stofflichen Verwertung im Vordergrund.
- Holsysteme sind die Müllabfuhr, die Gelbe Tonne, die Papier- und die Grüngut-/ Bioabfalltonne sowie der Gelbe Sack, falls er geholt wird.
- Bringsysteme sind Wertstoffinseln (insbesondere für Glas, Metall, Textilien) und Wertstoffhöfe.
Je bequemer für den Bürger, also haushaltsnäher, gesammelt wird, desto größer ist die Sammelmenge. Je größer das Wissen um die korrekte Trennung und die Wahrnehmung dieser Verantwortlichkeit beim Einzelnen, desto sortenreiner ist die Sammlung als Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung.
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Online-Dienste
Abfall-ABC
Beschreibung
Wenn Sie unsicher sind, wie der angefallene Abfall korrekt entsorgt wird, können Sie im Abfall-ABC nach den jeweiligen Kategorien suchen und die gesuchte Information erhalten.
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- Abfall-ABC
Wenn Sie unsicher sind, wie der angefallene Abfall korrekt entsorgt wird, können Sie im Abfall-ABC nach den jeweiligen Kategorien suchen und die gesuchte Information erhalten.
Vertrauensniveau
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Müllabfuhrtermine
Beschreibung
Einfach und Bequem. Sie können die aktuellen Müllabfuhrtermine für Ihre Adresse ansehen, ausdrucken oder eine sog. ical-Kalenderdatei ins Mobiltelefon oder Outlook importieren.
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- Müllabfuhrtermine
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Mülltonnen, Abfallbehälter; Abmeldung
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- Mülltonnen, Abfallbehälter; AbmeldungWenn Ihr Anwesen keine Abfallentsorgung mehr benötigt (z.B. Wegzug, Grundstücksverkauf, Gebäudeabriss, …), können Sie Ihre Mülltonnen/Abfallbehälter vollständig abmelden.
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Mülltonnen, Abfallbehälter; Anmeldung
Beschreibung
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- Mülltonnen, Abfallbehälter; AnmeldungWenn Ihr Anwesen bisher nicht zur Abfallentsorgung angeschlossen ist (z.B. Neubau, Neubezug nach Umbau/Sanierung, …), müssen Sie Ihre Mülltonnen/Abfallbehälter anmelden.
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Mülltonnen, Abfallbehälter; Ummeldung, Änderung
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- Mülltonnen, Abfallbehälter; Ummeldung, ÄnderungWenn Sie Änderungen an der Tonnenanzahl bzw. des Behältervolumens jeweils für die Graue, Braune oder Grüne Tonne eines bereits zur Abfallentsorgung angemeldeten Anwesen erhöhen oder reduzieren möchten, können Sie diese ummelden.
Vertrauensniveau
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Mülltonnen, Abfallbehälter (Ersatzaufstellung wegen Defekt/Beschädigung); Beantragung
Beschreibung
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- Mülltonnen, Abfallbehälter (Ersatzaufstellung wegen Defekt/Beschädigung); BeantragungWenn Ihr Abfallbehälter (Grüne oder Braune Tonne) beschädigt ist, können Sie hier die Ersatzaufstellung des Behälters beantragen.
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Sperrmüll- und Grüngutabfuhr; Beantragung
Beschreibung
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- Sperrmüll- und Grüngutabfuhr; BeantragungSperrmüll, den Sie nicht selbst am Wertstoff- & Servicepunkt anliefern, können Sie abholen lassen. Vereinbaren Sie einen Abfuhrtermin. Die Sperrmüllabfuhr ist kostenfrei.
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Ansprechpartner
Stadt Augsburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
86150 Augsburg
Kontakt
E-Mail: stadt@augsburg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24442640389Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24442640389Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 324-0
Fax: +49 821 324-2160
Internet
Voraussetzungen
Sie sind an Ihrem Wohnort angemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
- Satzungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG)
- Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV)
Verfahrensablauf
Die meisten zuständigen Behörden geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.
Fristen
Die Abfallentsorgung erfolgt in der Regel an bestimmten Terminen.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Weitere Informationen
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
- Abfall-ABC; AuskunftWenn Sie unsicher sind, wie der angefallene Abfall korrekt entsorgt wird, können Sie im Abfall-ABC nach den jeweiligen Kategorien suchen und die gesuchte Information erhalten.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 12.11.2024
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Augsburg am 04.09.2024
Stichwörter
Abfallgebühren, Altpapier, Biomüll, Elektroschrott, Hausabfall, Hausmüll, Müll, Müllabfuhr, Mülltonne, Plastikmüll, Restmüll, Spermüll, Wertstoffe