Abfall; Entsorgung
Beschreibung
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.
Viele Abfallarten werden als Wertstoffe separat gesammelt. Welche das im Einzelnen sind, wie sie gesammelt werden und was schlussendlich doch zum Restmüll gehört, ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie in der kommunalen Abfallsatzung geregelt.
Darüber informieren die Abfallberatungen der Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte) oder auch Abfallzweckverbände. Diese sind im Rahmen der abfallrechtlichen Vorgaben für die Entsorgung verantwortlich und stellen Hol- und Bringsysteme zur Verfügung. Dabei stehen Maßnahmen zur Unterstützung der stofflichen Verwertung im Vordergrund.
- Holsysteme sind die Müllabfuhr, die Gelbe Tonne, die Papier- und die Grüngut-/ Bioabfalltonne sowie der Gelbe Sack, falls er geholt wird.
- Bringsysteme sind Wertstoffinseln (insbesondere für Glas, Metall, Textilien) und Wertstoffhöfe.
Je bequemer für den Bürger, also haushaltsnäher, gesammelt wird, desto größer ist die Sammelmenge. Je größer das Wissen um die korrekte Trennung und die Wahrnehmung dieser Verantwortlichkeit beim Einzelnen, desto sortenreiner ist die Sammlung als Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung.
Hinweise für Nürnberger Land: Ergänzung: Landratsamt Nürnberger Land
Online-Dienste
Abfallwirtschaft - An- und Abmeldung von Mülltonnen
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- Abfallwirtschaft - An- und Abmeldung von MülltonnenDieser Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit Mülltonnen an- und abzumelden.
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Abfallwirtschaft - Gewährung eines Stoffwindelzuschusses
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- Abfallwirtschaft - Gewährung eines StoffwindelzuschussesViel Restmüll kann vermieden werden, wenn Säuglinge und Kleinkinder mit waschbaren Windeln gewickelt werden. Der Landkreis fördert dieses Engagement auf der Grundlage des § 2 Absatz 3 seiner Abfallwirtschaftssatzung.
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Abfallwirtschaft - Meldung einer defekten Mülltonne
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- Abfallwirtschaft - Meldung einer defekten MülltonneSollte Ihre Mülltonne defekt bzw. nach der Leerung verschwunden sein, können Sie uns das mit diesem Formular melden.
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Abfallwirtschaft - Sperrmüllabholung Online-Antrag
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- Abfallwirtschaft - Sperrmüllabholung Online-AntragSperrmüll, große Metallgegenstände und sperrige Elektrogeräte werden zweimal jährlich auf Abruf abgeholt. Dabei werden pro Abholung max. 6 m³ mitgenommen. Für die Abholung ist ein Sperrmüllantrag notwendig.
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Abfallwirtschaft - Ummeldung von Mülltonnen bei Eigentümerwechsel
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- Abfallwirtschaft - Ummeldung von Mülltonnen bei EigentümerwechselDieses Formular bietet Ihnen die Möglichkeit bei einem Eigentümerwechsel die vorhandenen Mülltonnen umzumelden.
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Abfallwirtschaft - Wertstoffhöfe A - Online-Terminanmeldung
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- Abfallwirtschaft - Wertstoffhöfe A - Online-TerminanmeldungZur Optimierung der Kundensteuerung und um Wartezeiten zu vermeiden, ist es bei der privaten (nicht gewerblichen) Anlieferung von Abfällen an den Wertstoffhöfen A in Neunkirchen am Sand und Altdorf bei Nürnberg notwendig, dass vorher eine Termin-Anmeldung erfolgt.
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Ansprechpartner
Landratsamt Nürnberger Land - SG 38 - Abfallwirtschaft (LRA LAU)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
91205 Lauf a.d.Pegnitz
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Annahmeschluss in der KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde ist jeweils 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: abfall@nuernberger-land.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/815079272686Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9123 950-0
Fax: +49 9123 950-8009
Voraussetzungen
Sie sind an Ihrem Wohnort angemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
- Satzungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG)
- Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV)
Verfahrensablauf
Die meisten zuständigen Behörden geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.
Fristen
Die Abfallentsorgung erfolgt in der Regel an bestimmten Terminen.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 12.11.2024
Hinweise für Nürnberger Land: Ergänzung: Landratsamt Nürnberger Land
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Nürnberger Land am 19.02.2024
Stichwörter
Abfallgebühren, Altpapier, Biomüll, Elektroschrott, Hausabfall, Hausmüll, Müll, Müllabfuhr, Mülltonne, Plastikmüll, Restmüll, Spermüll, Wertstoffe