Abfall; Entsorgung
Beschreibung
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.
Viele Abfallarten werden als Wertstoffe separat gesammelt. Welche das im Einzelnen sind, wie sie gesammelt werden und was schlussendlich doch zum Restmüll gehört, ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie in der kommunalen Abfallsatzung geregelt.
Darüber informieren die Abfallberatungen der Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte) oder auch Abfallzweckverbände. Diese sind im Rahmen der abfallrechtlichen Vorgaben für die Entsorgung verantwortlich und stellen Hol- und Bringsysteme zur Verfügung. Dabei stehen Maßnahmen zur Unterstützung der stofflichen Verwertung im Vordergrund.
- Holsysteme sind die Müllabfuhr, die Gelbe Tonne, die Papier- und die Grüngut-/ Bioabfalltonne sowie der Gelbe Sack, falls er geholt wird.
- Bringsysteme sind Wertstoffinseln (insbesondere für Glas, Metall, Textilien) und Wertstoffhöfe.
Je bequemer für den Bürger, also haushaltsnäher, gesammelt wird, desto größer ist die Sammelmenge. Je größer das Wissen um die korrekte Trennung und die Wahrnehmung dieser Verantwortlichkeit beim Einzelnen, desto sortenreiner ist die Sammlung als Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung.
Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Landratsamt Ansbach
Online-Dienste
Abfallentleerungsdatenbank
Beschreibung
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- AbfallentleerungsdatenbankHier erfahren Sie als Grundstückseigentümer oder Hausverwaltung, wie oft ihre Restabfall- oder Biotonnen im laufenden Jahr oder im Vorjahr entleert wurde. Sie benötigen hierzu die Objektnummer auf Ihrem Bescheid. Als Mieter können Sie sich an Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung oder auch an das Landratsamt – Abfallwirtschaft - wenden, um die Leerungsdaten zu erfahren
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Abfallentsorgung; Abmeldung
Beschreibung
Sie möchten Ihr bisher angeschlossenes Grundstück im Landkreis Ansbach von der Abfallentsorgung abmelden.
Hinweis: Die Abmeldung ist nur durch den Eigentümer des Objektes möglich.
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- Abfallentsorgung; Abmeldung
Sie möchten Ihr bisher angeschlossenes Grundstück im Landkreis Ansbach von der Abfallentsorgung abmelden.
Hinweis: Die Abmeldung ist nur durch den Eigentümer des Objektes möglich.
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Abfallentsorgung; Anmeldung
Beschreibung
Ihr Objekt bzw. Grundstück ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht an die Abfallentsorgung angeschlossen und Sie möchten dieses nun anmelden.
Hinweis: Die Meldung ist nur durch den Eigentümer des Objektes möglich.
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- Abfallentsorgung; Anmeldung
Ihr Objekt bzw. Grundstück ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht an die Abfallentsorgung angeschlossen und Sie möchten dieses nun anmelden.
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Abfallentsorgung; Anmeldung eines zusätzlichen, kostenpflichtigen Saison-Bioabfallbehälters
Beschreibung
Wenn Sie dauerhaft einen zusätzlichen Saison-Bioabfallbehälter benötigen, können Sie diesen über dieses Online-Formular beantragen. Für diesen fallen zusätzliche Abfallgebühren an.
Bitte beachten Sie: Der Anmeldungs- und Nutzungszeitraum beträgt mindestens 6 zusammenhängende Monate, z. B. jährlich von April bis einschließlich September. Diesen können Sie selbst frei wählen. Der Behälter darf nur innerhalb des angemeldeten Saisonzeitraums genutzt werden. Bei Nutzung außerhalb des angemeldeten Zeitraums verlängert sich der Saisonzeitraum dementsprechend dauerhaft. Zudem wird eine Bearbeitungsgebühr fällig.
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- Abfallentsorgung; Anmeldung eines zusätzlichen, kostenpflichtigen Saison-Bioabfallbehälters
Wenn Sie dauerhaft einen zusätzlichen Saison-Bioabfallbehälter benötigen, können Sie diesen über dieses Online-Formular beantragen. Für diesen fallen zusätzliche Abfallgebühren an.
Bitte beachten Sie: Der Anmeldungs- und Nutzungszeitraum beträgt mindestens 6 zusammenhängende Monate, z. B. jährlich von April bis einschließlich September. Diesen können Sie selbst frei wählen. Der Behälter darf nur innerhalb des angemeldeten Saisonzeitraums genutzt werden. Bei Nutzung außerhalb des angemeldeten Zeitraums verlängert sich der Saisonzeitraum dementsprechend dauerhaft. Zudem wird eine Bearbeitungsgebühr fällig.
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Abfallentsorgung; Behälteränderung
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Sie möchten die Größe oder die Anzahl der bereits vorhandenen Behälter ändern oder bei einem bereits angeschlossenen Grundstück sollen weitere Behälter aufgestellt werden.
Hinweis: Die Meldung ist nur durch den Eigentümer des Objektes möglich.
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- Abfallentsorgung; Behälteränderung
Sie möchten die Größe oder die Anzahl der bereits vorhandenen Behälter ändern oder bei einem bereits angeschlossenen Grundstück sollen weitere Behälter aufgestellt werden.
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Abfallentsorgung; Fragen zu kostenlosen Zusatzabfallsäcke
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- Abfallentsorgung; Fragen zu kostenlosen ZusatzabfallsäckeSie haben Fragen zu den kostenlosen Zusatzabfallsäcken oder möchten sicher Dokumente einreichen? Dann können Sie dies über dieses Kontaktformular vornehmen.
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Abfallentsorgung; Fragen zum Eigentümerwechsel
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- Abfallentsorgung; Fragen zum EigentümerwechselFalls Sie Fragen zum Eigentümerwechsel haben oder sicher Dokumente einreichen wollen, können Sie dies über dieses Kontaktformular machen.
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Abfallentsorgung; Fragen zum SEPA-Lastschriftmandat
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- Abfallentsorgung; Fragen zum SEPA-LastschriftmandatSie haben Fragen zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats für die Abfallentsorgung oder möchten sicher Dokumente einreichen? Dann können Sie dies über dieses Kontaktformular vornehmen.
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Abfallentsorgung; Fragen zum Zuschuss zum Erwerb von Mehrwegwindeln
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- Abfallentsorgung; Fragen zum Zuschuss zum Erwerb von MehrwegwindelnFalls Sie Fragen zum Zuschuss zum Erwerb von Mehrwegwindeln haben oder hierzu sicher Dokumente einreichen möchten, können Sie dieses Kontaktformular nutzen.
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Abfallentsorgung; Fragen zur Abmeldung von der Abfallentsorgung
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- Abfallentsorgung; Fragen zur Abmeldung von der AbfallentsorgungFalls Sie Fragen zu der Abmeldung von der Abfallentsorgung haben oder sicher Dokumente an die zuständigen Sachbearbeiter im Bereich Abfallwirtschaft einreichen möchten, können Sie dies über dieses Kontaktformular machen.
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Abfallentsorgung; Kontaktformular
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Falls Sie Fragen zur Abfallentsorgung im Landkreis Ansbach haben oder nicht wissen, wo Sie einzelne Leistungen finden können, kann Ihnen das Kontaktformular zur Abfallwirtschaft im Landkreis Ansbach weiterhelfen.
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- Abfallentsorgung; Kontaktformular
Falls Sie Fragen zur Abfallentsorgung im Landkreis Ansbach haben oder nicht wissen, wo Sie einzelne Leistungen finden können, kann Ihnen das Kontaktformular zur Abfallwirtschaft im Landkreis Ansbach weiterhelfen.
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Abfallentsorgung; Meldung über einen beschädigten Abfallbehälter
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Ihr Abfallbehälter oder der Deckel Ihres Abfallbehälters ist beschädigt und benötigt eine Reparatur. Hinweis: Die Meldung ist nur durch den Eigentümer des Objektes möglich.
Bei Eigenverschulden werden die Abfallbehälter in Rechnung gestellt und eine Änderungsdienstgebühr in Höhe von 18 € berechnet.
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- Abfallentsorgung; Meldung über einen beschädigten Abfallbehälter
Ihr Abfallbehälter oder der Deckel Ihres Abfallbehälters ist beschädigt und benötigt eine Reparatur. Hinweis: Die Meldung ist nur durch den Eigentümer des Objektes möglich.
Bei Eigenverschulden werden die Abfallbehälter in Rechnung gestellt und eine Änderungsdienstgebühr in Höhe von 18 € berechnet.
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Abfallentsorgung; Mitteilung über nicht geleerten Abfallbehälter
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Falls Ihr Abfallbehälter nicht geleert wurde, können Sie uns dies über folgenden Online-Dienst mitteilen.
HINWEIS: Bitte wenden Sie sich bei nicht abgeholten Gelben Säcken direkt an die Firma Herz unter 0800/6789013.
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- Abfallentsorgung; Mitteilung über nicht geleerten Abfallbehälter
Falls Ihr Abfallbehälter nicht geleert wurde, können Sie uns dies über folgenden Online-Dienst mitteilen.
HINWEIS: Bitte wenden Sie sich bei nicht abgeholten Gelben Säcken direkt an die Firma Herz unter 0800/6789013.
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Abfallentsorgung; Verkauf eines Objektes
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Sie waren der bisherige Grundstückseigentümer, aber haben das Objekt verkauft und möchten uns den neuen Grundstückseigentümer mitteilen.
Hinweis: Das Objekt wird direkt auf den neuen Eigentümer umgeschrieben, die Abfallbehälter verbleiben auf dem Grundstück. Diese Ummeldung sowie die Erstellung der Endabrechnung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Anmeldung des neuen Eigentümers vorliegen muss.
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- Abfallentsorgung; Verkauf eines Objektes
Sie waren der bisherige Grundstückseigentümer, aber haben das Objekt verkauft und möchten uns den neuen Grundstückseigentümer mitteilen.
Hinweis: Das Objekt wird direkt auf den neuen Eigentümer umgeschrieben, die Abfallbehälter verbleiben auf dem Grundstück. Diese Ummeldung sowie die Erstellung der Endabrechnung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Anmeldung des neuen Eigentümers vorliegen muss.
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Abfallwirtschaft; Fragen zur Bildung einer Abfallgemeinschaft (Nachbarschaftstonne)
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- Abfallwirtschaft; Fragen zur Bildung einer Abfallgemeinschaft (Nachbarschaftstonne)Falls Sie Fragen zur Bildung einer Abfallgemeinschaft haben oder sicher Dokumente einreichen möchten, können Sie dies über dieses Kontaktformular vornehmen.
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Ansprechpartner
Landratsamt Ansbach - Sachgebiet 23 - Abfallwirtschaft (LRA AN)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1502
91506 Ansbach
Kontakt
E-Mail: abfallwirtschaft@landratsamt-ansbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1277441773485Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 468-0
Fax: +49 981 468-1119
Internet
Voraussetzungen
Sie sind an Ihrem Wohnort angemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
- Satzungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG)
- Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV)
Verfahrensablauf
Die meisten zuständigen Behörden geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.
Fristen
Die Abfallentsorgung erfolgt in der Regel an bestimmten Terminen.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 12.11.2024
Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Landratsamt Ansbach
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Ansbach am 22.08.2024
Stichwörter
Abfallgebühren, Altpapier, Biomüll, Elektroschrott, Hausabfall, Hausmüll, Müll, Müllabfuhr, Mülltonne, Plastikmüll, Restmüll, Spermüll, Wertstoffe