Abfall; Entsorgung
Beschreibung
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.
Viele Abfallarten werden als Wertstoffe separat gesammelt. Welche das im Einzelnen sind, wie sie gesammelt werden und was schlussendlich doch zum Restmüll gehört, ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie in der kommunalen Abfallsatzung geregelt.
Darüber informieren die Abfallberatungen der Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte) oder auch Abfallzweckverbände. Diese sind im Rahmen der abfallrechtlichen Vorgaben für die Entsorgung verantwortlich und stellen Hol- und Bringsysteme zur Verfügung. Dabei stehen Maßnahmen zur Unterstützung der stofflichen Verwertung im Vordergrund.
- Holsysteme sind die Müllabfuhr, die Gelbe Tonne, die Papier- und die Grüngut-/ Bioabfalltonne sowie der Gelbe Sack, falls er geholt wird.
- Bringsysteme sind Wertstoffinseln (insbesondere für Glas, Metall, Textilien) und Wertstoffhöfe.
Je bequemer für den Bürger, also haushaltsnäher, gesammelt wird, desto größer ist die Sammelmenge. Je größer das Wissen um die korrekte Trennung und die Wahrnehmung dieser Verantwortlichkeit beim Einzelnen, desto sortenreiner ist die Sammlung als Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung.
Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Landratsamt Bayreuth
Online-Dienste
Abfuhrkalender
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- AbfuhrkalenderSie können die Abfuhrtermine für Restmüll, Biomüll, Papiertonne sowie Gelbe Tonne für Ihren Wohnort ermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ermäßigung der Abfallentsorgungsgebühren bei Eigenkompostierung
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- Ermäßigung der Abfallentsorgungsgebühren bei EigenkompostierungSie können eine Ermäßigung der Abfallentsorgungsgebühren bei Eigenkompostierung online beantragen.
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Müll-, Biomüll- oder Papiertonnen an-, um- oder abmelden bzw. einen Eigentümerwechsel durchführen
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- Müll-, Biomüll- oder Papiertonnen an-, um- oder abmelden bzw. einen Eigentümerwechsel durchführenSie können Müll-, Biomüll- oder Papiertonnen online an-, um- oder abmelden bzw. einen Eigentümerwechsel durchführen
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SEPA-Lastschriftmandat für die Abfallwirtschaft
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- SEPA-Lastschriftmandat für die AbfallwirtschaftSie können ein SEPA-Lastschriftmandat für die Abfallwirtschaft online erstellen.
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Sperrmüll- und Elektroaltgeräteabholung
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- Sperrmüll- und ElektroaltgeräteabholungSie können eine Sperrmüll- und Elektroaltgeräteabholung online beantragen.
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Zuschuss für Mehrwegwindeln
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- Zuschuss für MehrwegwindelnSie können einen Zuschuss für Mehrwegwindeln online beantragen.
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Zuschuss für Windelsäcke (bei Inkontinenz)
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Sie können einen Zuschuss für Windelsäcke für pflegebedürftige inkontinente Personen, die zu Hause gepflegt werden, online beantragen.
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- Zuschuss für Windelsäcke (bei Inkontinenz)
Sie können einen Zuschuss für Windelsäcke für pflegebedürftige inkontinente Personen, die zu Hause gepflegt werden, online beantragen.
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Zuschuss für Windelsäcke (für Wickelkinder)
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Sie können einen für Windelsäcke für alle Wickelkinder bis zum 2. Geburtstag online beantragen.
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- Zuschuss für Windelsäcke (für Wickelkinder)
Sie können einen für Windelsäcke für alle Wickelkinder bis zum 2. Geburtstag online beantragen.
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Ansprechpartner
Landratsamt Bayreuth - Fachbereich 40 - Abfallwirtschaft (LRA BT)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
95440 Bayreuth
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Eine Vorsprache ohne Termin verursacht längere Wartezeiten und ist nur dann möglich, wenn die erforderlichen personellen Kapazitäten vorhanden sind. Bürger mit einem Termin werden bevorzugt behandelt, wir bitten Sie deshalb, einen Termin zu vereinbaren.
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2067729470104Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 728-0
Fax: +49 921 728-880
Internet
Voraussetzungen
Sie sind an Ihrem Wohnort angemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
- Satzungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG)
- Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV)
Verfahrensablauf
Die meisten zuständigen Behörden geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.
Fristen
Die Abfallentsorgung erfolgt in der Regel an bestimmten Terminen.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 12.11.2024
Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Landratsamt Bayreuth
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bayreuth am 16.09.2024
Stichwörter
Abfallgebühren, Altpapier, Biomüll, Elektroschrott, Hausabfall, Hausmüll, Müll, Müllabfuhr, Mülltonne, Plastikmüll, Restmüll, Spermüll, Wertstoffe