Abfall; Entsorgung
Beschreibung
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.
Viele Abfallarten werden als Wertstoffe separat gesammelt. Welche das im Einzelnen sind, wie sie gesammelt werden und was schlussendlich doch zum Restmüll gehört, ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie in der kommunalen Abfallsatzung geregelt.
Darüber informieren die Abfallberatungen der Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte) oder auch Abfallzweckverbände. Diese sind im Rahmen der abfallrechtlichen Vorgaben für die Entsorgung verantwortlich und stellen Hol- und Bringsysteme zur Verfügung. Dabei stehen Maßnahmen zur Unterstützung der stofflichen Verwertung im Vordergrund.
- Holsysteme sind die Müllabfuhr, die Gelbe Tonne, die Papier- und die Grüngut-/ Bioabfalltonne sowie der Gelbe Sack, falls er geholt wird.
- Bringsysteme sind Wertstoffinseln (insbesondere für Glas, Metall, Textilien) und Wertstoffhöfe.
Je bequemer für den Bürger, also haushaltsnäher, gesammelt wird, desto größer ist die Sammelmenge. Je größer das Wissen um die korrekte Trennung und die Wahrnehmung dieser Verantwortlichkeit beim Einzelnen, desto sortenreiner ist die Sammlung als Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung.
Hinweise für Neustadt a.d.Waldnaab: Ergänzung: Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab
Online-Dienste
Abfall-App
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- Abfall-AppSie können über die Abfall-App Abfuhrtermine online ermitteln.
Vertrauensniveau
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Abfallkalender
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- AbfallkalenderAlle oder ausgewählte Abfuhrtage Ihrer Gemeinde können Sie nachfolgend ansehen, sich per E-Mail erinnern lassen, in ihren Kalender (z.B. Outlook) übertragen oder ausdrucken.
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Online-Marktplatz: Verschenkmarkt, Tonnen- und Bodenbörse
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- Online-Marktplatz: Verschenkmarkt, Tonnen- und BodenbörseSie können sich über Inserate im Verschenkmarkt und der Tonnen- und Bodenbörse informieren oder ein Inserat online aufgeben.
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Terminerinnerung für Gelben Sack einrichten
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- Terminerinnerung für Gelben Sack einrichtenMit diesem Onlineverfahren können Sie eine Terminerinnerung für die Abholung des Gelben Sacks einrichten.
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Terminerinnerung für Problemmüll einrichten
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- Terminerinnerung für Problemmüll einrichtenMit diesem Onlineverfahren können Sie eine Terminerinnerung zur Abholung von Problemmüll einrichten.
Vertrauensniveau
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Terminerinnerung für Sperrmüll einrichten
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- Terminerinnerung für Sperrmüll einrichtenMit diesem Onlineverfahren können Sie eine Terminerinnerung für den Sperrmüll einrichten.
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Terminerinnerung zur Altpapierabholung einrichten
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- Terminerinnerung zur Altpapierabholung einrichtenMit diesem Onlineverfahren können Sie sich eine Terminerinnerung zur Altpapierabholung für die Papiertonnen Kraus oder Bergler einrichten.
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Terminerinnerung zur Biotonneabholung einrichten
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- Terminerinnerung zur Biotonneabholung einrichtenMit diesem Onlineverfahren können Sie eine Terminerinnerung zur Biotonnenabholung einrichten.
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Terminerinnerung zur Restmüllabholung einrichten
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- Terminerinnerung zur Restmüllabholung einrichtenMit diesem Onlineverfahren können Sie sich eine Terminerinnerung zur Restmüllabholung einrichten.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab (LRA NEW)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1260
92657 Neustadt a.d.Waldnaab
Kontakt
E-Mail: poststelle@neustadt.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=61886939420Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61886939420Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9602 79-0
Fax: +49 9602 79-1166
Internet
Voraussetzungen
Sie sind an Ihrem Wohnort angemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
- Satzungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG)
- Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV)
Verfahrensablauf
Die meisten zuständigen Behörden geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.
Fristen
Die Abfallentsorgung erfolgt in der Regel an bestimmten Terminen.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 12.11.2024
Hinweise für Neustadt a.d.Waldnaab: Ergänzung: Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab am 28.02.2024
Stichwörter
Abfallgebühren, Altpapier, Biomüll, Elektroschrott, Hausabfall, Hausmüll, Müll, Müllabfuhr, Mülltonne, Plastikmüll, Restmüll, Spermüll, Wertstoffe