Abfall; Entsorgung
Beschreibung
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.
Hinweise für Neumarkt i.d.OPf.: Ergänzung: Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Online-Dienste
Anschlusspflicht, Müllbehälter, Müllgebühren
Beschreibung
Zur An- oder Abmeldung von Müllgefäßen oder bei Eigentümerwechsel benutzen Sie bitte das Formular „Abfallwirtschaft“. Verantwortlich für den Anschluss des Grundstücks ist immer der Grundstückseigentümer, so dass dieser normalerweise auch den Antrag stellt. Sind Sie Mieter, Mietkäufer oder Pächter, benötigen Sie daher zumindest die Unterschrift des Grundstückseigentümers oder Zustellvertreters auf diesem Antrag.
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- Anschlusspflicht, Müllbehälter, Müllgebühren
Zur An- oder Abmeldung von Müllgefäßen oder bei Eigentümerwechsel benutzen Sie bitte das Formular „Abfallwirtschaft“. Verantwortlich für den Anschluss des Grundstücks ist immer der Grundstückseigentümer, so dass dieser normalerweise auch den Antrag stellt. Sind Sie Mieter, Mietkäufer oder Pächter, benötigen Sie daher zumindest die Unterschrift des Grundstückseigentümers oder Zustellvertreters auf diesem Antrag.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Antrag auf kostenlose Windeltonne bzw. Restmüllgebührenermäßigung
Beschreibung
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- Antrag auf kostenlose Windeltonne bzw. RestmüllgebührenermäßigungFamilien bzw. Erziehungsberechtigte mit mindestens zwei Windelkindern (die 42 Lebensmonate noch nicht vollendet haben), denen eine 120 l-Mülltonne nicht ausreicht und darüber hinaus weiteres Restmüllvolumen benötigen, erhalten auf Antrag ein zusätzliches Restabfallvolumen (sog. Windeltonne) von 60 Litern. Dies kann entweder eine kostenfreie 60 l- Restmüllmarke oder eine Gebührenermäßigung von 82,00 € auf eine größere Restmülltonne sein.
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Ansprechpartner
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. - 23 Kreisentwicklung, komm.Umweltschutz-Abfallwirtschaft (LRA NM)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1405
92304 Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Lage bitte beachten:
Besuche nur noch nach vorheriger Terminabsprache möglich, nur mit Mund-Nasen-Schutz! Bei Terminen mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als 15 Minuten ist eine FFP 2-Maske zu tragen!
Öffnungszeiten KFZ-Zulassungsbehörde
Die KFZ-Zulassungsbehörde besitzt ein Aufrufsystem. Annahmeschluss ist jeweils 45 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 16:00 Uhr Annahmeanschluss: 15:15 Uhr
Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Annahmeanschluss: 15:15 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Annahmeanschluss: 11:15 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Annahmeanschluss: 17:15 Uhr
Freitag 08:00 -12:00 Uhr Annahmeanschluss: 11:15 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: landratsamt@landkreis-neumarkt.de
De-Mail: info@kreis-nm.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/909194041607Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9181 470-0
Fax: +49 9181 470-1320
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Satzungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG)
- Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 15.05.2024
Hinweise für Neumarkt i.d.OPf.: Ergänzung: Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. am 19.04.2024
Stichwörter
Abfallgebühren, Altpapier, Biomüll, Elektroschrott, Hausmüll, Müll, Müllabfuhr, Mülltonne, Plastikmüll, Restmüll, Spermüll, Wertstoffe