Abfall; Entsorgung
Beschreibung
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.
Viele Abfallarten werden als Wertstoffe separat gesammelt. Welche das im Einzelnen sind, wie sie gesammelt werden und was schlussendlich doch zum Restmüll gehört, ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie in der kommunalen Abfallsatzung geregelt.
Darüber informieren die Abfallberatungen der Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte) oder auch Abfallzweckverbände. Diese sind im Rahmen der abfallrechtlichen Vorgaben für die Entsorgung verantwortlich und stellen Hol- und Bringsysteme zur Verfügung. Dabei stehen Maßnahmen zur Unterstützung der stofflichen Verwertung im Vordergrund.
- Holsysteme sind die Müllabfuhr, die Gelbe Tonne, die Papier- und die Grüngut-/ Bioabfalltonne sowie der Gelbe Sack, falls er geholt wird.
- Bringsysteme sind Wertstoffinseln (insbesondere für Glas, Metall, Textilien) und Wertstoffhöfe.
Je bequemer für den Bürger, also haushaltsnäher, gesammelt wird, desto größer ist die Sammelmenge. Je größer das Wissen um die korrekte Trennung und die Wahrnehmung dieser Verantwortlichkeit beim Einzelnen, desto sortenreiner ist die Sammlung als Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung.
Hinweise für Traunstein: Ergänzung: Landratsamt Traunstein
Online-Dienst
Antrag Restmüll-/Biotonnenbehälter
Beschreibung
Sie können einen Antrag auf Neuanmeldung / Änderungsmeldung (Tonnengröße/-anzahl) / Eigentümerwechsel / Austausch defekter Behälter online stellen.
Der Antrag wird direkt in digitaler Form an den Landkreis Traunstein übermittelt!
Die Biotonne ist ab dem 01.12.2020 verfügbar.
Die minimale Biotonnengröße beträgt 20% der Restmülltonne (mindestens 80 Liter).
Die maximale Biotonnengröße beträgt 100% der Restmülltonne.
Die An-, Ab- und Ummeldegebühr beträgt:
- 15,00 € je Müllbehälter (40 Liter bis 240 Liter)
- 60,00 € je Container (1,1 Kubikmeter)
Der Kostenersatz für eine selbstverschuldete Behälterbeschädigung:
- 30,00 € je Müllbehälter
- 120,00 € je Container
Online erledigen
- Antrag Restmüll-/Biotonnenbehälter
Sie können einen Antrag auf Neuanmeldung / Änderungsmeldung (Tonnengröße/-anzahl) / Eigentümerwechsel / Austausch defekter Behälter online stellen.
Der Antrag wird direkt in digitaler Form an den Landkreis Traunstein übermittelt!
Die Biotonne ist ab dem 01.12.2020 verfügbar.
Die minimale Biotonnengröße beträgt 20% der Restmülltonne (mindestens 80 Liter).
Die maximale Biotonnengröße beträgt 100% der Restmülltonne.Die An-, Ab- und Ummeldegebühr beträgt:
- 15,00 € je Müllbehälter (40 Liter bis 240 Liter)
- 60,00 € je Container (1,1 Kubikmeter)
Der Kostenersatz für eine selbstverschuldete Behälterbeschädigung:
- 30,00 € je Müllbehälter
- 120,00 € je Container
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Traunstein - SG 1.52 Abfallwirtschaft (LRA TS)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
83276 Traunstein
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@traunstein.bayern
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/449082534616Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 861 58-0
Fax: +49 861 58-449
Internet
Voraussetzungen
Sie sind an Ihrem Wohnort angemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
- Satzungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG)
- Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV)
Verfahrensablauf
Die meisten zuständigen Behörden geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.
Fristen
Die Abfallentsorgung erfolgt in der Regel an bestimmten Terminen.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Hinweise für Traunstein: Ergänzung: Landratsamt Traunstein
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 12.11.2024
Hinweise für Traunstein: Ergänzung: Landratsamt Traunstein
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Traunstein am 30.07.2024
Stichwörter
Abfallgebühren, Altpapier, Biomüll, Elektroschrott, Hausabfall, Hausmüll, Müll, Müllabfuhr, Mülltonne, Plastikmüll, Restmüll, Spermüll, Wertstoffe