Hausmüll Entsorgung / Bioabfall Entsorgung / Sperrmüll Entsorgung / Altpapier Entsorgung

    Abfall; Entsorgung

    Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.

    Beschreibung

    Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.

    Viele Abfallarten werden als Wertstoffe separat gesammelt. Welche das im Einzelnen sind, wie sie gesammelt werden und was schlussendlich doch zum Restmüll gehört, ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie in der kommunalen Abfallsatzung geregelt.

    Darüber informieren die Abfallberatungen der Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte) oder auch Abfallzweckverbände. Diese sind im Rahmen der abfallrechtlichen Vorgaben für die Entsorgung verantwortlich und stellen Hol- und Bringsysteme zur Verfügung. Dabei stehen Maßnahmen zur Unterstützung der stofflichen Verwertung im Vordergrund.

    • Holsysteme sind die Müllabfuhr, die Gelbe Tonne, die Papier- und die Grüngut-/ Bioabfalltonne sowie der Gelbe Sack, falls er geholt wird.
    • Bringsysteme sind Wertstoffinseln (insbesondere für Glas, Metall, Textilien) und Wertstoffhöfe.

    Je bequemer für den Bürger, also haushaltsnäher, gesammelt wird, desto größer ist die Sammelmenge. Je größer das Wissen um die korrekte Trennung und die Wahrnehmung dieser Verantwortlichkeit beim Einzelnen, desto sortenreiner ist die Sammlung als Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung.

    Hinweise für Traunstein: Ergänzung: Landratsamt Traunstein

    Online-Dienst

    Antrag Restmüll-/Biotonnenbehälter

    ID: L100042_39302.-73790

    Beschreibung

    Sie können einen Antrag auf Neuanmeldung / Änderungsmeldung (Tonnengröße/-anzahl) / Eigentümerwechsel / Austausch defekter Behälter online stellen.

    Der Antrag wird direkt in digitaler Form an den Landkreis Traunstein übermittelt!

    Die Biotonne ist ab dem 01.12.2020 verfügbar.

    Die minimale Biotonnengröße beträgt 20% der Restmülltonne (mindestens 80 Liter).
    Die maximale Biotonnengröße beträgt 100% der Restmülltonne.

    Die An-, Ab- und Ummeldegebühr beträgt:

    • 15,00 € je Müllbehälter (40 Liter bis 240 Liter)
    • 60,00 € je Container (1,1 Kubikmeter)

    Der Kostenersatz für eine selbstverschuldete Behälterbeschädigung:

    • 30,00 € je Müllbehälter
    • 120,00 € je Container

    Online erledigen

    • Antrag Restmüll-/Biotonnenbehälter

      Sie können einen Antrag auf Neuanmeldung / Änderungsmeldung (Tonnengröße/-anzahl) / Eigentümerwechsel / Austausch defekter Behälter online stellen.

      Der Antrag wird direkt in digitaler Form an den Landkreis Traunstein übermittelt!

      Die Biotonne ist ab dem 01.12.2020 verfügbar.

      Die minimale Biotonnengröße beträgt 20% der Restmülltonne (mindestens 80 Liter).
      Die maximale Biotonnengröße beträgt 100% der Restmülltonne.

      Die An-, Ab- und Ummeldegebühr beträgt:

      • 15,00 € je Müllbehälter (40 Liter bis 240 Liter)
      • 60,00 € je Container (1,1 Kubikmeter)

      Der Kostenersatz für eine selbstverschuldete Behälterbeschädigung:

      • 30,00 € je Müllbehälter
      • 120,00 € je Container

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Traunstein - SG 1.52 Abfallwirtschaft (LRA TS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Papst-Benedikt-XVI.-Platz 1

    83278 Traunstein

    Postanschrift

    83276 Traunstein

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@traunstein.bayern

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/449082534616Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 861 58-0

    Fax: +49 861 58-449

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie sind an Ihrem Wohnort angemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die meisten zuständigen Behörden geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

    Fristen

    Die Abfallentsorgung erfolgt in der Regel an bestimmten Terminen.

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Hinweise für Traunstein: Ergänzung: Landratsamt Traunstein

    Informationen sind in der Regel kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 12.11.2024

    Hinweise für Traunstein: Ergänzung: Landratsamt Traunstein

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Traunstein am 30.07.2024

    Stichwörter

    Abfallgebühren, Altpapier, Biomüll, Elektroschrott, Hausabfall, Hausmüll, Müll, Müllabfuhr, Mülltonne, Plastikmüll, Restmüll, Spermüll, Wertstoffe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English