Hausmüll Entsorgung / Bioabfall Entsorgung / Sperrmüll Entsorgung / Altpapier Entsorgung

    Abfall; Entsorgung

    Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.

    Beschreibung

    Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.

    Viele Abfallarten werden als Wertstoffe separat gesammelt. Welche das im Einzelnen sind, wie sie gesammelt werden und was schlussendlich doch zum Restmüll gehört, ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie in der kommunalen Abfallsatzung geregelt.

    Darüber informieren die Abfallberatungen der Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte) oder auch Abfallzweckverbände. Diese sind im Rahmen der abfallrechtlichen Vorgaben für die Entsorgung verantwortlich und stellen Hol- und Bringsysteme zur Verfügung. Dabei stehen Maßnahmen zur Unterstützung der stofflichen Verwertung im Vordergrund.

    • Holsysteme sind die Müllabfuhr, die Gelbe Tonne, die Papier- und die Grüngut-/ Bioabfalltonne sowie der Gelbe Sack, falls er geholt wird.
    • Bringsysteme sind Wertstoffinseln (insbesondere für Glas, Metall, Textilien) und Wertstoffhöfe.

    Je bequemer für den Bürger, also haushaltsnäher, gesammelt wird, desto größer ist die Sammelmenge. Je größer das Wissen um die korrekte Trennung und die Wahrnehmung dieser Verantwortlichkeit beim Einzelnen, desto sortenreiner ist die Sammlung als Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung.

    Hinweise für Mühldorf a.Inn: Ergänzung: Landratsamt Mühldorf a.Inn

    Online-Dienste

    Antrag auf Anmeldung und Rückmeldung von Mülltonnen

    ID: L100042_126705.-127272

    Beschreibung

    Mit diesem Formular können Sie die Restmüll- und Papierbehälter an-, um- und abmelden und uns auch einen Eigentümerwechsel mitteilen.

    Restmüllbehälter können nur von den Eigentümern beantragt werden.

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    Antrag auf Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten

    ID: L100042_130706.-127272

    Beschreibung

    Sie können hier einen Antrag zur Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten aus dem Landkreis Mühldorf a. Inn bei der Fa. SMR Schrott-Metall-Recycling GmbH stellen. Sämtliche Authentifizierungsmittel können genutzt werden.

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    • Antrag auf Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten
      Sie können hier einen Antrag zur Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten aus dem Landkreis Mühldorf a. Inn bei der Fa. SMR Schrott-Metall-Recycling GmbH stellen. Sämtliche Authentifizierungsmittel können genutzt werden.

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    Erhebungsbogen für Gewerbe und Arbeitsstätten

    ID: L100042_134023.-127272

    Beschreibung

    Mit diesem Formular können Gewerbetreibende Angaben zu Ihrem Betrieb erfassen.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Mühldorf a.Inn - Team - Kommunale Abfallwirtschaft (LRA MÜ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Färberstr. 1

    84453 Mühldorf a.Inn

    Postfachadresse

    Postfach 1474

    84446 Mühldorf a.Inn

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: abfallwirtschaft@lra-mue.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0308206152514Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8631 699-0

    Fax: +49 8631 699-699

    Internet

    Sprachversion

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    Voraussetzungen

    Sie sind an Ihrem Wohnort angemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die meisten zuständigen Behörden geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

    Fristen

    Die Abfallentsorgung erfolgt in der Regel an bestimmten Terminen.

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 12.11.2024

    Hinweise für Mühldorf a.Inn: Ergänzung: Landratsamt Mühldorf a.Inn

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Mühldorf a.Inn am 15.02.2024

    Stichwörter

    Abfallgebühren, Altpapier, Biomüll, Elektroschrott, Hausabfall, Hausmüll, Müll, Müllabfuhr, Mülltonne, Plastikmüll, Restmüll, Spermüll, Wertstoffe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English