Abfall; Entsorgung
Beschreibung
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.
Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Online-Dienst
Lieferservice für Restmüllsäcke
Beschreibung
Online erledigen
- Lieferservice für RestmüllsäckeFällt ausnahmsweise mehr Restmüll an, als in die Restmülltonne passt, z. B. nach Renovierungsarbeiten, können Sie Restmüllsäcke des AWB zur Entsorgung verwenden (nur im Landkreis Fürstenfeldbruck). Am Abfuhrtag können Sie den Restmüllsack neben Ihre Restmülltonne stellen. In der Gebühr ist die Abfuhr und Entsorgung des Mülls enthalten. Der AWB bietet für Restmüllsäcke einen Lieferservice an. Die Gebühr für einen 50-Liter-Sack beträgt 2,50 EUR, die Gebühr für einen 100-Liter-Sack 5,00 EUR. Pro Bestellung werden 4,90 EUR Versandkosten berechnet.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Fürstenfeldbruck - Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Fürstenfeldbruck (Eigenbetrieb) (LRA FFB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Münchner Str. 33
82256 Fürstenfeldbruck
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/873879855194Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8141 519-0
Fax: +49 8141 519-522
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Satzungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG)
- Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 15.05.2024
Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Fürstenfeldbruck am 07.08.2024
Stichwörter
Abfallgebühren, Altpapier, Biomüll, Elektroschrott, Hausmüll, Müll, Müllabfuhr, Mülltonne, Plastikmüll, Restmüll, Spermüll, Wertstoffe