Lebensmittelüberwachung; Kontrolle von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen

    Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert nicht nur Lebensmittel, sondern auch Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Tabakerzeugnisse, um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten.

    Beschreibung

    Unter den Begriff der Bedarfsgegenstände im Sinne des § 2 Abs. 6 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) fallen u. a.

    • Materialien oder Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (z. B. Lebensmittelverpackungen, Koch- und Tafelgeschirr),
    • Packungen und Behältnisse, die dazu bestimmt sind, mit kosmetischen Mitteln in Berührung kommen (z. B. Cremetuben)
    • Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit den Schleimhäuten des Mundes in Berührung zu kommen (z. B. Zahnbürsten, Zahnstocher, Tabakspfeifen Zigarettenspitzen)
    • Gegenstände, die zur Körperpflege bestimmt sind (z. B. Kämme, Bürsten, Waschlappen, Handtücher)
    • Reinigungsmittel für den Haushalt (z. B. Waschmittel, Abflussreiniger) und Imprägnierungsmittel (z. B. Mottenschutzmittel, Appreturen)
    • Spielwaren (z. B. Puppen, Malkästen, Plüschtiere) und Scherzartikel
    • Gegenstände, die dazu bestimmt sind, nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung zu kommen (z.B. Bekleidung, Schmuck).
    • Mittel und Gegenstände zur Geruchsverbesserung in Räumen (z. B. Raumluftsprays)

    Kosmetische Mittel sind nach Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel (EU-Kosmetik-VO) Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen. Hierzu zählen Zahnpasta, Seifen, Cremes, Sonnenschutzmittel, Selbstbräuner, Lippenstifte, Nagellack, Deodorants, Parfums usw.. Kosmetische Mittel sind u. a. von Arzneimitteln abzugrenzen. Maßgebend für diese Abgrenzung ist die Zweckbestimmung. Arzneimittel sind insbesondere Stoffe, die dazu bestimmt sind, Krankheiten oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern oder zu verhüten.

    Tabakerzeugnis ist nach Art. 2 der Richtlinie 2014/40/EU ein Erzeugnis, das konsumiert werden kann und das, auch teilweise, aus genetisch verändertem oder genetisch nicht verändertem Tabak besteht. 

    Unter verwandten Erzeugnissen versteht man elektronische Zigaretten, Nachfüllbehälter sowie pflanzliche Raucherzeugnisse (§ 2 Nr. 2 Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG)).

    Untersuchungsergebnisse werden jährlich im Jahresbericht des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und im Verbraucherinformationssystem Bayern veröffentlicht (siehe "Weiterführende Links").

    Hinweise für Traunstein: Ergänzung: Landratsamt Traunstein

    Online-Dienst

    Anzeige nach § 2a der Bedarfsgegenständeverordnung

    ID: L100042_200802.-172259

    Beschreibung

    Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände nach § 2 Abs. 6 Nr. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, können dies spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit online anzeigen. 

    Online erledigen

    • Anzeige nach § 2a der Bedarfsgegenständeverordnung

      Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände nach § 2 Abs. 6 Nr. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, können dies spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit online anzeigen. 

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    Landratsamt Traunstein - Gr. 5.702 Lebensmittelüberwachung (LRA TS)

    Adresse

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    Papst-Benedikt-XVI.-Platz 1

    83278 Traunstein

    Postanschrift

    83276 Traunstein

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

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    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

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    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@traunstein.bayern

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5704491634377Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 861 58-9449

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 12.10.2023

    Hinweise für Traunstein: Ergänzung: Landratsamt Traunstein

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Traunstein am 20.10.2024

    Stichwörter

    Körperpflege, Kosmetik, Lebensmittelüberwachung, Putzmittel, Reinigungsmittel, Spielwaren, Tabakerzeugnisse, Verpackungen, Zigaretten

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