Lebensmittelsicherheit Prüfung

    Lebensmittelüberwachung; Durchführung von Betriebs- und Produktkontrollen

    Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert, ob Lebensmittelunternehmen die rechtlichen Vorgaben zum Schutz der Verbraucher einhalten und ihrer Verpflichtung nachkommen, nur sichere Lebensmittel an Verbraucher abzugeben.

    Beschreibung

    Verantwortlich für die Lebensmittelüberwachung sind die Länder. In Bayern liegt die sachliche Zuständigkeit bei den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämtern und kreisfreien Gemeinden) und der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.

    Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert risikoorientiert Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden also z. B. Herstellerbetriebe, Gaststätten, Lebensmittelgroß- und Einzelhandel, Importeure, Imbissstuben und Wochenmärkte. Dabei überprüft sie u. a. die Lebensmittelhygiene in Betrieben.

    Ein weiterer wichtiger Teil der Lebensmittelüberwachung ist die risikoorientierte Untersuchung von verschiedenen Erzeugnissen. Dazu erstellt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Probenpläne. Die Experten am LGL erstellen nach Durchführung verschiedener Untersuchungen ein Gutachten, in dem sie die gewonnenen Ergebnisse einschließlich lebensmittelrechtlicher und ggf. toxikologischer Bewertung darlegen. Auf der Grundlage dieses Gutachtens entscheiden die Kreisverwaltungsbehörden über die ggf. zu treffenden Maßnahmen.

    Für Verbraucherbeschwerden besteht eine Hotline Vertrauliche Hinweise (siehe unter "Weiterführende Links").

    Online-Dienst

    Lebensmittel - Vertrauliche Hinweise online übermitteln

    ID: L100042_22250

    Beschreibung

    Bürger können dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit anonym Hinweise auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Flessastraße 2

    95326 Kulmbach

    Postanschrift

    Flessastraße 2

    95326 Kulmbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@kblv.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=8694495204369Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8694495204369Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9221 4070-100

    Fax: +49 9221 4070-199

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Rhön-Grabfeld - Sachgebiet 3.5 - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (LRA NES)

    Adresse

    Hausanschrift

    Siemensstraße 10

    97616 Bad Neustadt a.d.Saale

    Postanschrift

    Siemensstr. 10

    97616 Bad Neustadt a.d.Saale

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: veterinaeramt@rhoen-grabfeld.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6564033706406Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9771 94-625

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Verbraucherbeschwerden werden grundsätzlich kostenfrei bearbeitet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Verbraucherbeschwerden ist eine schnelle Meldung an die amtliche Lebensmittelüberwachung sowie eine Aufbewahrung des betreffenden Produkts zielführend.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 23.02.2024

    Stichwörter

    Ekel-Eier, Ekelfleisch, Gammel-Eier, Gammelfleisch, gesundheitlich unbedenklich, handeln, Händler, herstellen, Hersteller, Lebensmittelkontrolle, Lebensmittelüberwachung, Produzent, produzieren, Qualität, Tabakerzeugnisse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English