Lebensmittelsicherheit Prüfung

    Lebensmittelüberwachung; Durchführung von Betriebs- und Produktkontrollen

    Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert, ob Lebensmittelunternehmen die rechtlichen Vorgaben zum Schutz der Verbraucher einhalten und ihrer Verpflichtung nachkommen, nur sichere Lebensmittel an Verbraucher abzugeben.

    Beschreibung

    Verantwortlich für die Lebensmittelüberwachung sind die Länder. In Bayern liegt die sachliche Zuständigkeit bei den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämtern und kreisfreien Gemeinden) und der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.

    Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert risikoorientiert Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden also z. B. Herstellerbetriebe, Gaststätten, Lebensmittelgroß- und Einzelhandel, Importeure, Imbissstuben und Wochenmärkte. Dabei überprüft sie u. a. die Lebensmittelhygiene in Betrieben.

    Ein weiterer wichtiger Teil der Lebensmittelüberwachung ist die risikoorientierte Untersuchung von verschiedenen Erzeugnissen. Dazu erstellt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Probenpläne. Die Experten am LGL erstellen nach Durchführung verschiedener Untersuchungen ein Gutachten, in dem sie die gewonnenen Ergebnisse einschließlich lebensmittelrechtlicher und ggf. toxikologischer Bewertung darlegen. Auf der Grundlage dieses Gutachtens entscheiden die Kreisverwaltungsbehörden über die ggf. zu treffenden Maßnahmen.

    Für Verbraucherbeschwerden besteht eine Hotline Vertrauliche Hinweise (siehe unter "Weiterführende Links").

    Hinweise für Mühldorf a.Inn: Ergänzung: Landratsamt Mühldorf a.Inn

    Online-Dienste

    Einreichung einer Verbraucherbeschwerde aus dem Bereich Lebensmittelsicherheit

    ID: L100042_205660.-172818

    Beschreibung

    Sie können hier eine Verbraucherbeschwerde aus dem Bereich Lebensmittelsicherheit einreichen. Haben Sie den Verdacht, dass Rechtsverstöße vorliegen, können Sie sich über die beschriebenen Informationswege an das Landratsamt Mühldorf a. Inn wenden. Der Betrieb bzw. das Unternehmen, auf das Sie hinweisen möchten, sollte seinen Sitz in Mühldorf a. Inn haben.

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    • Einreichung einer Verbraucherbeschwerde aus dem Bereich Lebensmittelsicherheit
      Sie können hier eine Verbraucherbeschwerde aus dem Bereich Lebensmittelsicherheit einreichen. Haben Sie den Verdacht, dass Rechtsverstöße vorliegen, können Sie sich über die beschriebenen Informationswege an das Landratsamt Mühldorf a. Inn wenden. Der Betrieb bzw. das Unternehmen, auf das Sie hinweisen möchten, sollte seinen Sitz in Mühldorf a. Inn haben.

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    Lebensmittel - Vertrauliche Hinweise online übermitteln

    ID: L100042_22250

    Beschreibung

    Bürger können dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit anonym Hinweise auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht übermitteln.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Mühldorf a.Inn - Fachbereich 52 - Gesundheitlicher Verbraucherschutz inkl. Lebensmittelüberwachung (LRA MÜ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Töginger Straße 18

    84453 Mühldorf a.Inn

    Postfachadresse

    Postfach 1474

    84446 Mühldorf a.Inn

    Kontakt

    E-Mail: vetamt@lra-mue.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8418990971498Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8631 699-0

    Fax: +49 8631 699-670

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Verbraucherbeschwerden werden grundsätzlich kostenfrei bearbeitet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Verbraucherbeschwerden ist eine schnelle Meldung an die amtliche Lebensmittelüberwachung sowie eine Aufbewahrung des betreffenden Produkts zielführend.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 23.02.2024

    Hinweise für Mühldorf a.Inn: Ergänzung: Landratsamt Mühldorf a.Inn

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Mühldorf a.Inn am 20.11.2024

    Stichwörter

    Ekel-Eier, Ekelfleisch, Gammel-Eier, Gammelfleisch, gesundheitlich unbedenklich, handeln, Händler, herstellen, Hersteller, Lebensmittelkontrolle, Lebensmittelüberwachung, Produzent, produzieren, Qualität, Tabakerzeugnisse

    Sprachversion

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