Tierhaltung; Durchführung von Tierschutzkontrollen
Beschreibung
Kontrollen sind hierbei auch ohne konkreten Verdacht zulässig. Private Tierhaltungen unterliegen im Verdachtsfall einer Kontrolle durch das Veterinäramt.
Der Aufsicht durch die zuständige Behörde unterliegen:
- Nutztierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen,
- Gewerbsmäßige Reit- und Fahrbetriebe
- Einrichtungen, die gewerbsmäßig Tiere transportieren,
- Tierhandlungen,
- Tierbörsen
- Zirkusbetriebe und Tierschauen,
- Tierheime und ähnliche Einrichtungen,
- Organisationen, die Wirbeltiere (außer Nutztiere) aus dem Ausland einführen und gegen Entgelt abgeben oder vermitteln,
- Gewerbsmäßige Hundetrainer,
- Gewerbsmäßige Bekämpfer von Wirbeltieren als Schädlinge
- Zoologische Gärten,
- Einrichtungen, in denen Tiere geschlachtet werden,
- Einrichtungen, in denen
- Tierversuche durchgeführt werden,
- Versuchstiere gezüchtet werden,
- Wirbeltiere zu den in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Tierschutzgesetz genannten Zwecken verwendet werden oder
- Wirbeltiere zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden.
Zur Abstellung tierschutzwidriger Zustände sind die Behörden befugt, die notwendigen Anordnungen zu treffen. Die Palette reicht von der mündlichen Anordnung zur Beseitigung festgestellter Mängel bis zur Wegnahme der Tiere und das Einleiten von Bußgeldverfahren.
Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Stadt Aschaffenburg
Online-Dienste
Geflügelhaltung: Anmeldung / Erfassungsbogen
Beschreibung
Online erledigen
- Geflügelhaltung: Anmeldung / ErfassungsbogenSie können Geflügelhaltung online anzeigen. Zuständig ist das Veterinäramt Stadt und LKR Aschaffenburg.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Tierhaltung: Anmeldung
Beschreibung
Online erledigen
- Tierhaltung: AnmeldungSie können die Tierhaltung nach § 26 Viehverkehrsverordnung online anzeigen. Zuständig ist das Veterinäramt Stadt und LKR Aschaffenburg
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Stadt Aschaffenburg - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100163
63701 Aschaffenburg
Kontakt
E-Mail: amt-fuer-umwelt-und-verbraucherschutz@aschaffenburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9280441402485Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6021 330-1280
Fax: +49 6021 330-682
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 13.02.2025
Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Stadt Aschaffenburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Aschaffenburg am 02.10.2024
Stichwörter
Tierhaltungen, Tiertransport