Tierhaltung; Durchführung von Tierschutzkontrollen

    Nach dem Tierschutzgesetz ist eine Fülle von Einrichtungen und Tierhaltungen (z. B. Nutztierhaltungen, Schlachthöfe, Versuchstierhaltungen) regelmäßig zu kontrollieren, um die Einhaltung der gesetzlichen Tierschutzanforderungen sicherzustellen.

    Beschreibung

    Kontrollen sind hierbei auch ohne konkreten Verdacht zulässig. Private Tierhaltungen unterliegen im Verdachtsfall einer Kontrolle durch das Veterinäramt.

    Der Aufsicht durch die zuständige Behörde unterliegen:

    • Nutztierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen,
    • Gewerbsmäßige Reit- und Fahrbetriebe
    • Einrichtungen, die gewerbsmäßig Tiere transportieren,
    • Tierhandlungen,
    • Tierbörsen
    • Zirkusbetriebe und Tierschauen,
    • Tierheime und ähnliche Einrichtungen,
    • Organisationen, die Wirbeltiere (außer Nutztiere) aus dem Ausland einführen und gegen Entgelt abgeben oder vermitteln,
    • Gewerbsmäßige Hundetrainer,
    • Gewerbsmäßige Bekämpfer von Wirbeltieren als Schädlinge
    • Zoologische Gärten,
    • Einrichtungen, in denen Tiere geschlachtet werden,
    • Einrichtungen, in denen
      • Tierversuche durchgeführt werden,
      • Versuchstiere gezüchtet werden,
      • Wirbeltiere zu den in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4  Tierschutzgesetz genannten Zwecken verwendet werden oder
      • Wirbeltiere zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden.

    Zur Abstellung tierschutzwidriger Zustände sind die Behörden befugt, die notwendigen Anordnungen zu treffen. Die Palette reicht von der mündlichen Anordnung zur Beseitigung festgestellter Mängel bis zur Wegnahme der Tiere und das Einleiten von Bußgeldverfahren.

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Stadt Aschaffenburg

    Online-Dienste

    Geflügelhaltung: Anmeldung / Erfassungsbogen

    ID: L100042_80584.-172029

    Beschreibung

    Sie können Geflügelhaltung online anzeigen. Zuständig ist das Veterinäramt Stadt und LKR Aschaffenburg.

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    Deutsch

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    Tierhaltung: Anmeldung

    ID: L100042_80583.-172029

    Beschreibung

    Sie können die Tierhaltung nach § 26 Viehverkehrsverordnung online anzeigen. Zuständig ist das Veterinäramt Stadt und LKR Aschaffenburg

    Online erledigen

    • Tierhaltung: Anmeldung
      Sie können die Tierhaltung nach § 26 Viehverkehrsverordnung online anzeigen. Zuständig ist das Veterinäramt Stadt und LKR Aschaffenburg

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    Ansprechpartner

    Stadt Aschaffenburg - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Pfaffengasse 11

    63739 Aschaffenburg

    Postfachadresse

    Postfach 100163

    63701 Aschaffenburg

    Kontakt

    E-Mail: amt-fuer-umwelt-und-verbraucherschutz@aschaffenburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9280441402485Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 330-1280

    Fax: +49 6021 330-682

    Internet

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 13.02.2025

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Stadt Aschaffenburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Aschaffenburg am 02.10.2024

    Stichwörter

    Tierhaltungen, Tiertransport

    Sprachversion

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