Tierschutzrechtliche Erlaubnis; Beantragung
Beschreibung
Eine tierschutzrechtliche Erlaubnis ist bei der für den Antragsteller zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) zu beantragen.
Eine tierschutzrechtliche Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz ist insbesondere in folgenden Fällen erforderlich:
- Züchten und Halten von Wirbeltieren zu Versuchszwecken und vergleichbare Tätigkeiten,
- Tierhaltung in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen,
- Zoos oder andere Einrichtungen zur Zurschaustellung von Tieren,
- Verbringen oder Einführen von Wirbeltieren (außer Nutztiere) in das Inland zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung oder Vermitteln solcher Tiere
- Schutzhundeausbildung für Dritte (inkl. Unterhaltung von Einrichtungen für diesen Zweck),
- Gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden für Dritte oder gewerbsmäßige Anleitung der Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter
- Durchführung von Tierbörsen,
- gewerbsmäßige Tierzucht und Tierhaltung (Ausnahme: landwirtschaftliche Nutztiere),
- gewerbsmäßiger Tierhandel,
- gewerbsmäßiges Betreiben eines Reit- und Fahrbetriebes,
- gewerbsmäßiges Zurschaustellen von Tieren,
- gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung bei Wirbeltieren.
Die Erteilung der tierschutzrechtlichen Erlaubnis ist Voraussetzung dafür, dass eine erlaubnispflichtige Einrichtung betrieben oder mit einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit begonnen werden darf. Sie hat daher präventiven Charakter zum Schutz der betroffenen Tiere.
Je nach Fallgestaltung können weitere Genehmigungen erforderlich sein, wie z.B. Zulassung als Tiertransporteur bzw. als Viehhändler, Baugenehmigung(en), Genehmigung von Tierversuchen (erteilen die Regierungen von Oberbayern und Unterfranken), artenschutzrechtliche Genehmigungen; es empfiehlt sich daher, bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde nachzufragen.
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Online-Dienst
Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz beantragen
Beschreibung
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz beantragen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Online erledigen
- Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz beantragen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Erlangen - Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
91051 Erlangen
Öffnungszeiten
Mo 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Di 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do 10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Unsere Abteilungen haben unterschiedliche Kontakt & Öffnungszeiten:
Kontakt
E-Mail: veterinaeramt@stadt.erlangen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/995192739635Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 86-1725
Fax: +49 9131 86-1726
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Voraussetzungen durch Erklärungen, Zeugnisse über frühere Tätigkeiten oder Berufsabschlüsse
- Sachkundenachweise
- Führungszeugnis
als Zuverlässigkeitsnachweis
Voraussetzungen
- erforderliche Sachkunde für die jeweilige Tätigkeit
- geeignete Einrichtungen und Räumlichkeiten
- persönliche Zuverlässigkeit
- evtl. Verwendung geeigneter Stoffe
Die genauen Erfordernisse sind einzelfallabhängig.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
- Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen
- Wir prüfen anschließend Ihren Antrag und alle erforderlichen Unterlagen auf Vollständigkeit und Ihre persönlichen Voraussetzungen
- Sie erhalten anschließend Rückmeldung bezüglich des weiteren Ablaufs
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 12.10.2023
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 11.03.2024
Stichwörter
Genehmigung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten im Tierschutzbereich, Tierschutz