Tierschutzrechtliche Erlaubnis; Beantragung
Beschreibung
Eine tierschutzrechtliche Erlaubnis ist bei der für den Antragsteller zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) zu beantragen.
Eine tierschutzrechtliche Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz ist insbesondere in folgenden Fällen erforderlich:
- Züchten und Halten von Wirbeltieren zu Versuchszwecken und vergleichbare Tätigkeiten,
- Tierhaltung in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen,
- Zoos oder andere Einrichtungen zur Zurschaustellung von Tieren,
- Verbringen oder Einführen von Wirbeltieren (außer Nutztiere) in das Inland zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung oder Vermitteln solcher Tiere
- Schutzhundeausbildung für Dritte (inkl. Unterhaltung von Einrichtungen für diesen Zweck),
- Gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden für Dritte oder gewerbsmäßige Anleitung der Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter
- Durchführung von Tierbörsen,
- gewerbsmäßige Tierzucht und Tierhaltung (Ausnahme: landwirtschaftliche Nutztiere),
- gewerbsmäßiger Tierhandel,
- gewerbsmäßiges Betreiben eines Reit- und Fahrbetriebes,
- gewerbsmäßiges Zurschaustellen von Tieren,
- gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung bei Wirbeltieren.
Die Erteilung der tierschutzrechtlichen Erlaubnis ist Voraussetzung dafür, dass eine erlaubnispflichtige Einrichtung betrieben oder mit einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit begonnen werden darf. Sie hat daher präventiven Charakter zum Schutz der betroffenen Tiere.
Je nach Fallgestaltung können weitere Genehmigungen erforderlich sein, wie z.B. Zulassung als Tiertransporteur bzw. als Viehhändler, Baugenehmigung(en), Genehmigung von Tierversuchen (erteilen die Regierungen von Oberbayern und Unterfranken), artenschutzrechtliche Genehmigungen; es empfiehlt sich daher, bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde nachzufragen.
Hinweise für Passau: Ergänzung: Landratsamt Passau
Online-Dienste
Veterinärwesen - Antrag auf Ausnahmebewilligung zum Betäuben von Tieren
Beschreibung
Online erledigen
- Veterinärwesen - Antrag auf Ausnahmebewilligung zum Betäuben von TierenMit diesem Onlineverfahren können Sie die Ausnahmebewilligung zum Betäuben von Tieren außerhalb von Gehegen mittels Betäubungsgewehr beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Veterinärwesen - Erweiterter Antrag zum Betäuben von Gehegewild
Beschreibung
Online erledigen
- Veterinärwesen - Erweiterter Antrag zum Betäuben von GehegewildMit diesem Onlineverfahren können Sie den erweiterten Antrag zum Betäuben von Gehegewild stellen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Veterinärwesen - Sachkundenachweis zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen
Beschreibung
Online erledigen
- Veterinärwesen - Sachkundenachweis zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige PersonenHiermit können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises gemäß § 6 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen stellen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Veterinärwesen - Zulassung eines Heimtierfutterbetriebes
Beschreibung
Online erledigen
- Veterinärwesen - Zulassung eines HeimtierfutterbetriebesMit diesem Onlineverfahren können Sie beim Landratsamt Passau die Zulassung eines Heimtierfutterbetriebes beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Passau - Tierschutz (LRA PA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Passauer Straße 33
94081 Fürstenzell
Kontakt
E-Mail: veterinaerwesen@landkreis-passau.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/196512063938Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 851 397-0
Fax: +49 851 490595-2894
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Voraussetzungen durch Erklärungen, Zeugnisse über frühere Tätigkeiten oder Berufsabschlüsse
- Sachkundenachweise
- Führungszeugnis
als Zuverlässigkeitsnachweis
Voraussetzungen
- erforderliche Sachkunde für die jeweilige Tätigkeit
- geeignete Einrichtungen und Räumlichkeiten
- persönliche Zuverlässigkeit
- evtl. Verwendung geeigneter Stoffe
Die genauen Erfordernisse sind einzelfallabhängig.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 12.10.2023
Hinweise für Passau: Ergänzung: Landratsamt Passau
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Passau am 04.09.2024
Stichwörter
Genehmigung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten im Tierschutzbereich, Tierschutz