Tierschutzrechtliche Erlaubnis; Beantragung
Beschreibung
Eine tierschutzrechtliche Erlaubnis ist bei der für den Antragsteller zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) zu beantragen.
Eine tierschutzrechtliche Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz ist insbesondere in folgenden Fällen erforderlich:
- Züchten und Halten von Wirbeltieren zu Versuchszwecken und vergleichbare Tätigkeiten,
- Tierhaltung in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen,
- Zoos oder andere Einrichtungen zur Zurschaustellung von Tieren,
- Verbringen oder Einführen von Wirbeltieren (außer Nutztiere) in das Inland zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung oder Vermitteln solcher Tiere
- Schutzhundeausbildung für Dritte (inkl. Unterhaltung von Einrichtungen für diesen Zweck),
- Gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden für Dritte oder gewerbsmäßige Anleitung der Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter
- Durchführung von Tierbörsen,
- gewerbsmäßige Tierzucht und Tierhaltung (Ausnahme: landwirtschaftliche Nutztiere),
- gewerbsmäßiger Tierhandel,
- gewerbsmäßiges Betreiben eines Reit- und Fahrbetriebes,
- gewerbsmäßiges Zurschaustellen von Tieren,
- gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung bei Wirbeltieren.
Die Erteilung der tierschutzrechtlichen Erlaubnis ist Voraussetzung dafür, dass eine erlaubnispflichtige Einrichtung betrieben oder mit einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit begonnen werden darf. Sie hat daher präventiven Charakter zum Schutz der betroffenen Tiere.
Je nach Fallgestaltung können weitere Genehmigungen erforderlich sein, wie z.B. Zulassung als Tiertransporteur bzw. als Viehhändler, Baugenehmigung(en), Genehmigung von Tierversuchen (erteilen die Regierungen von Oberbayern und Unterfranken), artenschutzrechtliche Genehmigungen; es empfiehlt sich daher, bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde nachzufragen.
Hinweise für Freyung-Grafenau: Ergänzung: Landratsamt Freyung-Grafenau
Online-Dienst
Veterinärwesen - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz
Beschreibung
Online erledigen
- Veterinärwesen - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 TierschutzgesetzSie können einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz online stellen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Freyung-Grafenau - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (LRA FRG)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 13 11
94075 Freyung
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: vetamt@landkreis-frg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2414278983117Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8551 57-3600
Fax: +49 8551 57-4514
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Voraussetzungen durch Erklärungen, Zeugnisse über frühere Tätigkeiten oder Berufsabschlüsse
- Sachkundenachweise
- Führungszeugnis
als Zuverlässigkeitsnachweis
Voraussetzungen
- erforderliche Sachkunde für die jeweilige Tätigkeit
- geeignete Einrichtungen und Räumlichkeiten
- persönliche Zuverlässigkeit
- evtl. Verwendung geeigneter Stoffe
Die genauen Erfordernisse sind einzelfallabhängig.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 21.12.2024
Hinweise für Freyung-Grafenau: Ergänzung: Landratsamt Freyung-Grafenau
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Freyung-Grafenau am 25.03.2024
Stichwörter
Genehmigung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten im Tierschutzbereich, Tierschutz