Tierschutzrechtliche Erlaubnis; Beantragung
Beschreibung
Eine tierschutzrechtliche Erlaubnis ist bei der für den Antragsteller zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) zu beantragen.
Eine tierschutzrechtliche Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz ist insbesondere in folgenden Fällen erforderlich:
- Züchten und Halten von Wirbeltieren zu Versuchszwecken und vergleichbare Tätigkeiten,
- Tierhaltung in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen,
- Zoos oder andere Einrichtungen zur Zurschaustellung von Tieren,
- Verbringen oder Einführen von Wirbeltieren (außer Nutztiere) in das Inland zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung oder Vermitteln solcher Tiere
- Schutzhundeausbildung für Dritte (inkl. Unterhaltung von Einrichtungen für diesen Zweck),
- Gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden für Dritte oder gewerbsmäßige Anleitung der Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter
- Durchführung von Tierbörsen,
- gewerbsmäßige Tierzucht und Tierhaltung (Ausnahme: landwirtschaftliche Nutztiere),
- gewerbsmäßiger Tierhandel,
- gewerbsmäßiges Betreiben eines Reit- und Fahrbetriebes,
- gewerbsmäßiges Zurschaustellen von Tieren,
- gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung bei Wirbeltieren.
Die Erteilung der tierschutzrechtlichen Erlaubnis ist Voraussetzung dafür, dass eine erlaubnispflichtige Einrichtung betrieben oder mit einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit begonnen werden darf. Sie hat daher präventiven Charakter zum Schutz der betroffenen Tiere.
Je nach Fallgestaltung können weitere Genehmigungen erforderlich sein, wie z.B. Zulassung als Tiertransporteur bzw. als Viehhändler, Baugenehmigung(en), Genehmigung von Tierversuchen (erteilen die Regierungen von Oberbayern und Unterfranken), artenschutzrechtliche Genehmigungen; es empfiehlt sich daher, bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde nachzufragen.
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Anmeldebogen zum Verbringen von Pferden oder anderen Equiden
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- Anmeldebogen zum Verbringen von Pferden oder anderen EquidenSie können das Verbringen von Pferden oder anderen Equiden online anmelden.
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Anmeldebogen zum Verbringen von Rindern, Schafen oder Ziegen
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Sie können den Anmeldebogen zum Verbringen von Rindern, Schafen oder Ziegen online übermitteln.
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- Anmeldebogen zum Verbringen von Rindern, Schafen oder Ziegen
Sie können den Anmeldebogen zum Verbringen von Rindern, Schafen oder Ziegen online übermitteln.
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Antrag auf Bestätigung zur Entnahme und Kennzeichnung von Trichinenproben
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- Antrag auf Bestätigung zur Entnahme und Kennzeichnung von TrichinenprobenMöchte man von einem Jagdrevier Trichinenproben entnehmen, kann dies hier beantragt werden.
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz
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- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 TierschutzgesetzSie können die Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz online beantragen.
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Ansprechpartner
Landratsamt Mühldorf a.Inn - Fachbereich 51 - Tierseuchen, Tierschutz, Tierarznei- und Futtermittel (LRA MÜ)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1474
84446 Mühldorf a.Inn
Kontakt
E-Mail: vetamt@lra-mue.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8385435417498Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8631 699-0
Fax: +49 8631 699-670
Internet
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Sg. 53 Gewerberecht, Rechtsfragen des Gesundheits- und Veterinärwesens (LRA GAP)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1563
82467 Garmisch-Partenkirchen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: Gewerbeamt@LRA-GAP.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/648844680953Weiterführende Informationen im BayernPortal
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Voraussetzungen durch Erklärungen, Zeugnisse über frühere Tätigkeiten oder Berufsabschlüsse
- Sachkundenachweise
- Führungszeugnis
als Zuverlässigkeitsnachweis
Voraussetzungen
- erforderliche Sachkunde für die jeweilige Tätigkeit
- geeignete Einrichtungen und Räumlichkeiten
- persönliche Zuverlässigkeit
- evtl. Verwendung geeigneter Stoffe
Die genauen Erfordernisse sind einzelfallabhängig.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 12.10.2023
Stichwörter
Genehmigung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten im Tierschutzbereich, Tierschutz