Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Beratung und Unterstützung / Vaterschaftsfeststellung Beratung und Unterstützung

    Beistandschaft durch das Jugendamt; Beantragung

    Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft, die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche.

    Beschreibung

    Wenn ein Elternteil Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen des Kindes gegen den anderen Elternteil benötigt, kann derjenige, der die alleinige elterliche Sorge hat oder bei dem das Kind lebt, die Beistandschaft durch das Jugendamt beantragen. Mit der Antragstellung tritt die Beistandschaft ohne Weiteres ein. Es bedarf keiner weiteren gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung. Das Jugendamt wird gesetzlicher Vertreter des Kindes in den beantragten Aufgabenkreisen. Dies kann ''Feststellung der Vaterschaft'' und/ oder ''Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen'' sowie "Verfügung über diese Ansprüche" sein.

    Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Sowohl das Jugendamt als auch der antragsbefugte Elternteil sind zur Vertretung des Kindes berechtigt. Lediglich, wenn das Jugendamt das Kind im gerichtlichen Verfahren vertritt, ist eine Vertretung durch den Elternteil ausgeschlossen.

    Der Beistand unterliegt damit nicht den Weisungen des betreffenden Elternteils. Er sollte aber größtmögliches Einvernehmen mit diesem Elternteil anstreben. Schließlich kann die Beistandschaft jederzeit durch schriftliche Erklärung desjenigen Elternteils beendet werden, der die Beistandschaft beantragt hatte. Im Übrigen endet die Beistandschaft u.a. mit Volljährigkeit des Kindes oder mit dem Wegzug des Kindes ins Ausland, ferner mit Erledigung der Aufgaben des Beistands.

    Hinweise für Kronach: Ergänzung: Landratsamt Kronach

    Online-Dienste

    Kreisjugendamt - Antrag auf Erteilung einer Negativbescheinigung

    ID: L100042_128945.-128801

    Beschreibung

    Mit diesem Antrag können sie eine Bescheinigung über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen gem. § 1626 a BGB, § 58 a SGB VIII (ausschließlich für Kinder, deren Eltern bisher nicht verheiratet waren) online beantragen.

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    Kreisjugendamt - Fragebogen zur Auftragserteilung nach § 18 SGB VIII

    ID: L100042_134383.-128801

    Beschreibung

    Fragebogen zur Erarbeitung eines Vorschlags zur gütlichen Einigung zum Kindesunterhalt

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    Kreisjugendamt - Unterhaltsanspruch ab Volljährigkeit - Vollmacht

    ID: L100042_131570.-128801

    Beschreibung

    Sie können die Vollmacht zur Prüfung und Berechnung von Unterhaltsansprüchen gemäß § 18 SGB VIII nach Eintritt der Volljährigkeit online beantragen.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Kronach - Kreisjugendamt (LRA KC)

    Adresse

    Hausanschrift

    Güterstr. 18

    96317 Kronach

    Postanschrift

    Güterstraße 18

    96317 Kronach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-kc.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9686619860100Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9261 678-0

    Fax: +49 9261 678-211

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    Voraussetzungen

    Ein Elternteil, der die alleinige elterliche Sorge hat oder bei dem das Kind lebt, benötigt Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen des Kindes gegen den anderen Elternteil.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Beistandschaft muss bei dem für den Wohnort zuständigen Jugendamt beantragt werden.

    Kosten

    Die Führung der Beistandschaft ist für das Kind bzw. den antragsbefugten Elternteil kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Bayern können aufgrund landesrechtlicher Regelung mit Zustimmung des Elternteils anstelle der Jugendämter auch Vormundschaftsvereine Beistandschaften führen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 21.08.2024

    Hinweise für Kronach: Ergänzung: Landratsamt Kronach

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Kronach am 15.02.2024

    Stichwörter

    Beistandschaft des Jugendamtes, Unterhaltsansprüche, Vaterschaftsfeststellung, Vaterschaftsfeststellung, Unterhaltsansprüche

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