• Coburg (Bayern)
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Beratung und Unterstützung / Vaterschaftsfeststellung Beratung und Unterstützung

Beistandschaft durch das Jugendamt; Beantragung

Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft, die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche.

Beschreibung

Wenn ein Elternteil Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen des Kindes gegen den anderen Elternteil benötigt, kann derjenige, der die alleinige elterliche Sorge hat oder bei dem das Kind lebt, die Beistandschaft durch das Jugendamt beantragen. Mit der Antragstellung tritt die Beistandschaft ohne Weiteres ein. Es bedarf keiner weiteren gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung. Das Jugendamt wird gesetzlicher Vertreter des Kindes in den beantragten Aufgabenkreisen. Dies kann ''Feststellung der Vaterschaft'' und/ oder ''Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen'' sowie "Verfügung über diese Ansprüche" sein.

Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Sowohl das Jugendamt als auch der antragsbefugte Elternteil sind zur Vertretung des Kindes berechtigt. Lediglich, wenn das Jugendamt das Kind im gerichtlichen Verfahren vertritt, ist eine Vertretung durch den Elternteil ausgeschlossen.

Der Beistand unterliegt damit nicht den Weisungen des betreffenden Elternteils. Er sollte aber größtmögliches Einvernehmen mit diesem Elternteil anstreben. Schließlich kann die Beistandschaft jederzeit durch schriftliche Erklärung desjenigen Elternteils beendet werden, der die Beistandschaft beantragt hatte. Im Übrigen endet die Beistandschaft u.a. mit Volljährigkeit des Kindes oder mit dem Wegzug des Kindes ins Ausland, ferner mit Erledigung der Aufgaben des Beistands.

Online-Dienst

Beratung und Unterstützung nach § 18 SGB VIII (Volljährige)

ID: L100042_131978.-131578

Beschreibung

Volljährige können eine Beratung und Unterstützung nach § 18 SGB VIII für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen online beantragen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Sprache

Deutsch

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Englisch

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Ansprechpartner

Stadt Coburg - Hilfe in Unterhaltsangelegenheiten, Beistandschaft, Beurkundungen

Adresse

Hausanschrift

Steingasse 18

96450 Coburg

Postfachadresse

Postfach 30 42

96419 Coburg

Kontakt

E-Mail: jugendamt@coburg.de

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8719656233501Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 9561 89-1511

Fax: +49 9561 89-2519

Internet

Sprachversion

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Voraussetzungen

Ein Elternteil, der die alleinige elterliche Sorge hat oder bei dem das Kind lebt, benötigt Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen des Kindes gegen den anderen Elternteil.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Beistandschaft muss bei dem für den Wohnort zuständigen Jugendamt beantragt werden.

Kosten

Die Führung der Beistandschaft ist für das Kind bzw. den antragsbefugten Elternteil kostenfrei.

Hinweise (Besonderheiten)

In Bayern können aufgrund landesrechtlicher Regelung mit Zustimmung des Elternteils anstelle der Jugendämter auch Vormundschaftsvereine Beistandschaften führen.

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 21.08.2024

Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

Fachlich freigegeben durch Stadt Coburg am 15.01.2025

Stichwörter

Beistandschaft des Jugendamtes, Unterhaltsansprüche, Vaterschaftsfeststellung, Vaterschaftsfeststellung, Unterhaltsansprüche

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