Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Beratung und Unterstützung / Vaterschaftsfeststellung Beratung und Unterstützung

    Beistandschaft durch das Jugendamt; Beantragung

    Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft, die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche.

    Beschreibung

    Wenn ein Elternteil Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen des Kindes gegen den anderen Elternteil benötigt, kann derjenige, der die alleinige elterliche Sorge hat oder bei dem das Kind lebt, die Beistandschaft durch das Jugendamt beantragen. Mit der Antragstellung tritt die Beistandschaft ohne Weiteres ein. Es bedarf keiner weiteren gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung. Das Jugendamt wird gesetzlicher Vertreter des Kindes in den beantragten Aufgabenkreisen. Dies kann ''Feststellung der Vaterschaft'' und/ oder ''Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen'' sowie "Verfügung über diese Ansprüche" sein.

    Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Sowohl das Jugendamt als auch der antragsbefugte Elternteil sind zur Vertretung des Kindes berechtigt. Lediglich, wenn das Jugendamt das Kind im gerichtlichen Verfahren vertritt, ist eine Vertretung durch den Elternteil ausgeschlossen.

    Der Beistand unterliegt damit nicht den Weisungen des betreffenden Elternteils. Er sollte aber größtmögliches Einvernehmen mit diesem Elternteil anstreben. Schließlich kann die Beistandschaft jederzeit durch schriftliche Erklärung desjenigen Elternteils beendet werden, der die Beistandschaft beantragt hatte. Im Übrigen endet die Beistandschaft u.a. mit Volljährigkeit des Kindes oder mit dem Wegzug des Kindes ins Ausland, ferner mit Erledigung der Aufgaben des Beistands.

    Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck

    Online-Dienste

    Antrag auf Beratung - Unterhaltsanspruch gegen die Eltern ab Volljährigkeit

    ID: L100042_142992.-78454

    Beschreibung

    Mit diesem Onlinetool können Sie beim Landratsamt Fürstenfeldbruck einen Antrag auf Beratung bezüglich eines Unterhaltsanspruches gegen die Eltern ab Volljährigkeit online stellen und absenden.

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    Einreichungsportal Beurkundung der Vaterschaft / des Sorgerechts

    ID: L100042_137125.-78454

    Beschreibung

    Mit diesem Verfahren können Sie die erforderlichen Unterlagen für die Beurkundung der Vaterschaft bzw. des Sorgerechts beim Landratsamt Fürstenfeldbruck - Amt für Jugend und Familie einreichen. Das Onlineverfahren ist passwortgeschützt.

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    Einreichungsportal Beurkundung von Unterhaltsansprüchen

    ID: L100042_137124.-78454

    Beschreibung

    Mit diesem Verfahren können Sie die erforderlichen Unterlagen für die Beurkundung von Unterhaltsansprüchen beim Landratsamt Fürstenfeldbruck - Amt für Jugend und Familie digital einreichen.

    Für die Nutzung des Einreichungsportal ist ein Passwort erforderlich. Dies erhalten Sie direkt von der beurkundenden Stelle bei der Terminvereinbarung.

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    • Einreichungsportal Beurkundung von Unterhaltsansprüchen

      Mit diesem Verfahren können Sie die erforderlichen Unterlagen für die Beurkundung von Unterhaltsansprüchen beim Landratsamt Fürstenfeldbruck - Amt für Jugend und Familie digital einreichen.

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    Errichtung einer Beistandschaft

    ID: L100042_44577.-78454

    Beschreibung

    Sie können die Errichtung einer Beistandschaft online beantragen.

    Die Beistandschaft umfasst folgende Aufträge:

    • Berechnung der Unterhaltsansprüche Ihres Kindes
    • Schaffung eines vollstreckbaren Titels zum Kindesunterhalt
    • Beitreibung des Unterhalts
    • Feststellung der Vaterschaft

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    • Errichtung einer Beistandschaft

      Sie können die Errichtung einer Beistandschaft online beantragen.

      Die Beistandschaft umfasst folgende Aufträge:

      • Berechnung der Unterhaltsansprüche Ihres Kindes
      • Schaffung eines vollstreckbaren Titels zum Kindesunterhalt
      • Beitreibung des Unterhalts
      • Feststellung der Vaterschaft

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Fürstenfeldbruck (LRA FFB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Münchner Str. 32

    82256 Fürstenfeldbruck

    Postfachadresse

    Postfach 1461

    82244 Fürstenfeldbruck

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-ffb.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=52553671406Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/52553671406Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8141 519-0

    Fax: +49 8141 519-450

    Internet

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    Voraussetzungen

    Ein Elternteil, der die alleinige elterliche Sorge hat oder bei dem das Kind lebt, benötigt Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen des Kindes gegen den anderen Elternteil.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Beistandschaft muss bei dem für den Wohnort zuständigen Jugendamt beantragt werden.

    Kosten

    Die Führung der Beistandschaft ist für das Kind bzw. den antragsbefugten Elternteil kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Bayern können aufgrund landesrechtlicher Regelung mit Zustimmung des Elternteils anstelle der Jugendämter auch Vormundschaftsvereine Beistandschaften führen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 21.08.2024

    Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Fürstenfeldbruck am 22.04.2024

    Stichwörter

    Beistandschaft des Jugendamtes, Unterhaltsansprüche, Vaterschaftsfeststellung, Vaterschaftsfeststellung, Unterhaltsansprüche

    Sprachversion

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