Beistandschaft durch das Jugendamt; Beantragung
Beschreibung
Wenn ein Elternteil Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen des Kindes gegen den anderen Elternteil benötigt, kann derjenige, der die alleinige elterliche Sorge hat oder bei dem das Kind lebt, die Beistandschaft durch das Jugendamt beantragen. Mit der Antragstellung tritt die Beistandschaft ohne Weiteres ein. Es bedarf keiner weiteren gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung. Das Jugendamt wird gesetzlicher Vertreter des Kindes in den beantragten Aufgabenkreisen. Dies kann ''Feststellung der Vaterschaft'' und/ oder ''Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen'' sowie "Verfügung über diese Ansprüche" sein.
Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Sowohl das Jugendamt als auch der antragsbefugte Elternteil sind zur Vertretung des Kindes berechtigt. Lediglich, wenn das Jugendamt das Kind im gerichtlichen Verfahren vertritt, ist eine Vertretung durch den Elternteil ausgeschlossen.
Der Beistand unterliegt damit nicht den Weisungen des betreffenden Elternteils. Er sollte aber größtmögliches Einvernehmen mit diesem Elternteil anstreben. Schließlich kann die Beistandschaft jederzeit durch schriftliche Erklärung desjenigen Elternteils beendet werden, der die Beistandschaft beantragt hatte. Im Übrigen endet die Beistandschaft u.a. mit Volljährigkeit des Kindes oder mit dem Wegzug des Kindes ins Ausland, ferner mit Erledigung der Aufgaben des Beistands.
Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Online-Dienste
Antrag auf Beratung - Unterhaltsanspruch gegen die Eltern ab Volljährigkeit
Beschreibung
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- Antrag auf Beratung - Unterhaltsanspruch gegen die Eltern ab VolljährigkeitMit diesem Onlinetool können Sie beim Landratsamt Fürstenfeldbruck einen Antrag auf Beratung bezüglich eines Unterhaltsanspruches gegen die Eltern ab Volljährigkeit online stellen und absenden.
Vertrauensniveau
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Einreichungsportal Beurkundung der Vaterschaft / des Sorgerechts
Beschreibung
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- Einreichungsportal Beurkundung der Vaterschaft / des SorgerechtsMit diesem Verfahren können Sie die erforderlichen Unterlagen für die Beurkundung der Vaterschaft bzw. des Sorgerechts beim Landratsamt Fürstenfeldbruck - Amt für Jugend und Familie einreichen. Das Onlineverfahren ist passwortgeschützt.
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Einreichungsportal Beurkundung von Unterhaltsansprüchen
Beschreibung
Mit diesem Verfahren können Sie die erforderlichen Unterlagen für die Beurkundung von Unterhaltsansprüchen beim Landratsamt Fürstenfeldbruck - Amt für Jugend und Familie digital einreichen.
Für die Nutzung des Einreichungsportal ist ein Passwort erforderlich. Dies erhalten Sie direkt von der beurkundenden Stelle bei der Terminvereinbarung.
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- Einreichungsportal Beurkundung von Unterhaltsansprüchen
Mit diesem Verfahren können Sie die erforderlichen Unterlagen für die Beurkundung von Unterhaltsansprüchen beim Landratsamt Fürstenfeldbruck - Amt für Jugend und Familie digital einreichen.
Für die Nutzung des Einreichungsportal ist ein Passwort erforderlich. Dies erhalten Sie direkt von der beurkundenden Stelle bei der Terminvereinbarung.
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Errichtung einer Beistandschaft
Beschreibung
Sie können die Errichtung einer Beistandschaft online beantragen.
Die Beistandschaft umfasst folgende Aufträge:
- Berechnung der Unterhaltsansprüche Ihres Kindes
- Schaffung eines vollstreckbaren Titels zum Kindesunterhalt
- Beitreibung des Unterhalts
- Feststellung der Vaterschaft
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- Errichtung einer Beistandschaft
Sie können die Errichtung einer Beistandschaft online beantragen.
Die Beistandschaft umfasst folgende Aufträge:
- Berechnung der Unterhaltsansprüche Ihres Kindes
- Schaffung eines vollstreckbaren Titels zum Kindesunterhalt
- Beitreibung des Unterhalts
- Feststellung der Vaterschaft
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Ansprechpartner
Landratsamt Fürstenfeldbruck (LRA FFB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1461
82244 Fürstenfeldbruck
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-ffb.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=52553671406Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/52553671406Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8141 519-0
Fax: +49 8141 519-450
Internet
Voraussetzungen
Ein Elternteil, der die alleinige elterliche Sorge hat oder bei dem das Kind lebt, benötigt Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen des Kindes gegen den anderen Elternteil.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Beistandschaft muss bei dem für den Wohnort zuständigen Jugendamt beantragt werden.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
In Bayern können aufgrund landesrechtlicher Regelung mit Zustimmung des Elternteils anstelle der Jugendämter auch Vormundschaftsvereine Beistandschaften führen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 21.08.2024
Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Fürstenfeldbruck am 22.04.2024
Stichwörter
Beistandschaft des Jugendamtes, Unterhaltsansprüche, Vaterschaftsfeststellung, Vaterschaftsfeststellung, Unterhaltsansprüche