• Ingolstadt (Bayern)
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Beratung und Unterstützung / Vaterschaftsfeststellung Beratung und Unterstützung

Beistandschaft durch das Jugendamt; Beantragung

Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft, die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche.

Beschreibung

Wenn ein Elternteil Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen des Kindes gegen den anderen Elternteil benötigt, kann derjenige, der die alleinige elterliche Sorge hat oder bei dem das Kind lebt, die Beistandschaft durch das Jugendamt beantragen. Mit der Antragstellung tritt die Beistandschaft ohne Weiteres ein. Es bedarf keiner weiteren gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung. Das Jugendamt wird gesetzlicher Vertreter des Kindes in den beantragten Aufgabenkreisen. Dies kann ''Feststellung der Vaterschaft'' und/ oder ''Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen'' sowie "Verfügung über diese Ansprüche" sein.

Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Sowohl das Jugendamt als auch der antragsbefugte Elternteil sind zur Vertretung des Kindes berechtigt. Lediglich, wenn das Jugendamt das Kind im gerichtlichen Verfahren vertritt, ist eine Vertretung durch den Elternteil ausgeschlossen.

Der Beistand unterliegt damit nicht den Weisungen des betreffenden Elternteils. Er sollte aber größtmögliches Einvernehmen mit diesem Elternteil anstreben. Schließlich kann die Beistandschaft jederzeit durch schriftliche Erklärung desjenigen Elternteils beendet werden, der die Beistandschaft beantragt hatte. Im Übrigen endet die Beistandschaft u.a. mit Volljährigkeit des Kindes oder mit dem Wegzug des Kindes ins Ausland, ferner mit Erledigung der Aufgaben des Beistands.

Online-Dienst

Beistandschaften - Upload

ID: L100042_202901.-172429

Beschreibung

Sie können Unterlagen zur Fallbearbeitung im Fachdienst Beistandschaften im Amt für Jugend und Familie der Stadt Ingolstadt online übermitteln.

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  • Beistandschaften - Upload
    Sie können Unterlagen zur Fallbearbeitung im Fachdienst Beistandschaften im Amt für Jugend und Familie der Stadt Ingolstadt online übermitteln.

Vertrauensniveau

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Sprache

Deutsch

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Englisch

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Ansprechpartner

Stadt Ingolstadt - Amt für Jugend und Familie

Adresse

Hausanschrift

Adolf-Kolping-Straße 10

85049 Ingolstadt

Postanschrift

Adolf-Kolping-Straße 10

85049 Ingolstadt

Öffnungszeiten

Mo 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Di 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Do 8:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr


Mittwochs nach Vereinbarung; Trotz der genannten Sprechzeiten ist es empfehlenswert, Terminvereinbarungen vorzunehmen

Kontakt

E-Mail: jugendamt@ingolstadt.de

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9635127986442Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 841 305-45401

Fax: +49 841 305-45409

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Sprachversion

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Voraussetzungen

Ein Elternteil, der die alleinige elterliche Sorge hat oder bei dem das Kind lebt, benötigt Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen des Kindes gegen den anderen Elternteil.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Beistandschaft muss bei dem für den Wohnort zuständigen Jugendamt beantragt werden.

Kosten

Die Führung der Beistandschaft ist für das Kind bzw. den antragsbefugten Elternteil kostenfrei.

Hinweise (Besonderheiten)

In Bayern können aufgrund landesrechtlicher Regelung mit Zustimmung des Elternteils anstelle der Jugendämter auch Vormundschaftsvereine Beistandschaften führen.

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 21.08.2024

Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt

Fachlich freigegeben durch Stadt Ingolstadt am 28.10.2024

Stichwörter

Beistandschaft des Jugendamtes, Unterhaltsansprüche, Vaterschaftsfeststellung, Vaterschaftsfeststellung, Unterhaltsansprüche

Sprachversion

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