Heilpraktikererlaubnis; Beantragung
Beschreibung
Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Heilpraktikererlaubnis darf grundsätzlich nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Eine Ausnahme besteht für das Gebiet der Psychotherapie und für die Gesundheitsfachberufe Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie.
Hinweise für Hof: Ergänzung: Landratsamt Hof
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung einer HeilpraktikererlaubnisHier können Sie einfach und schnell online einen Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis stellen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Hof - Fachbereich 303 Gesundheitswesen (LRA HO)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3260
95004 Hof
Kontakt
E-Mail: poststelle@landkreis-hof.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/440514555884Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9281 721-0
Fax: +49 9281
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweise entsprechend den Voraussetzungen
(z. B. Geburtsurkunde, tabellarischer Lebenslauf, aktuelles ärztliches Attest, aktuelles behördliches Führungszeugnis, Nachweis über den Schulabschluss)
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen können. Weiterhin sind für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis notwendig:
- Zuverlässigkeit
- gesundheitliche Berufseignung
- Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Gesundheitsverwaltung des zuständigen Landratsamtes oder - sofern kreisfreie Städte ein eigenes Gesundheitsamt haben - durch das Gesundheitsamt der kreisfreien Stadt
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren oder verwaltungsgerichtliche Klage
Fristen
keine
Kosten
- Kosten nach dem Kostengesetz für die Entscheidung über den Antrag (150 bis 500 Euro).
- Zuzüglich Gebühren und Auslagen für die Kenntnisüberprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt entsprechend dem Kostenverzeichnis zum Kostengesetz oder der Gebührenordnung der Gesundheitsgebührenverordnung (bis zu 500 Euro)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 19.02.2024
Hinweise für Hof: Ergänzung: Landratsamt Hof
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Hof am 31.10.2024
Stichwörter
Heilpraktiker, Heilpraktikererlaubnis, Heilpraktikerin