Heilpraktikererlaubnis; Beantragung
Beschreibung
Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Heilpraktikererlaubnis darf grundsätzlich nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Eine Ausnahme besteht für das Gebiet der Psychotherapie und für die Gesundheitsfachberufe Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie.
Hinweise für Regensburg: Ergänzung: Stadt Regensburg
Online-Dienste
Erlaubnis zur Ausübung der allgemeinen Heilkunde
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- Erlaubnis zur Ausübung der allgemeinen HeilkundeHier können Sie einen Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung der allgemeinen Heilkunde stellen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie/Psychotherapie (Diplom- oder Master-Psychologen)
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- Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie/Psychotherapie (Diplom- oder Master-Psychologen)Hier können Sie einen Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie/Psychotherapie (Diplom- oder Master-Psychologen) stellen.
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Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet eines Heilhilfsberufs (Physiotherapie, Podologie)
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- Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet eines Heilhilfsberufs (Physiotherapie, Podologie)Hier können Sie einen Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet eines Heilhilfsberufs (Physiotherapie, Podologie) stellen.
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Ansprechpartner
Stadt Regensburg
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 110643
93019 Regensburg
Kontakt
E-Mail: stadt_regensburg@regensburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/89553762386Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 507-0
Fax: +49 941 507-1199
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweise entsprechend den Voraussetzungen
(z. B. Geburtsurkunde, tabellarischer Lebenslauf, aktuelles ärztliches Attest, aktuelles behördliches Führungszeugnis, Nachweis über den Schulabschluss)
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen können. Weiterhin sind für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis notwendig:
- Zuverlässigkeit
- gesundheitliche Berufseignung
- Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Gesundheitsverwaltung des zuständigen Landratsamtes oder - sofern kreisfreie Städte ein eigenes Gesundheitsamt haben - durch das Gesundheitsamt der kreisfreien Stadt
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren oder verwaltungsgerichtliche Klage
Fristen
keine
Kosten
- Kosten nach dem Kostengesetz für die Entscheidung über den Antrag (150 bis 500 Euro).
- Zuzüglich Gebühren und Auslagen für die Kenntnisüberprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt entsprechend dem Kostenverzeichnis zum Kostengesetz oder der Gebührenordnung der Gesundheitsgebührenverordnung (bis zu 500 Euro)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 24.11.2024
Hinweise für Regensburg: Ergänzung: Stadt Regensburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Regensburg am 05.03.2024
Stichwörter
Heilpraktiker, Heilpraktikererlaubnis, Heilpraktikerin