Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

    Heilpraktikererlaubnis; Beantragung

    Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

    Beschreibung

    Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.

    Die Heilpraktikererlaubnis darf grundsätzlich nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Eine Ausnahme besteht für das Gebiet der Psychotherapie und für die Gesundheitsfachberufe Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie.

    Hinweise für Landshut: Ergänzung: Landratsamt Landshut

    Online-Dienst

    Anmeldung zur Heilpraktikerüberprüfung

    ID: L100042_200386.-171027

    Beschreibung

    Die Erteilung dieser Heilpraktikererlaubnis setzt die Erfüllung bestimmter Vorbedingungen des Antragstellers voraus, darunter auch eine Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt Landshut führt im Auftrag der zuständigen Behörden in Niederbayern die allgemeine und beschränkte Heilpraktiker- Kenntnisüberprüfung durch. Sie können sich zur Heilpraktikerüberprüfung online anmelden.

    Online erledigen

    • Anmeldung zur Heilpraktikerüberprüfung
      Die Erteilung dieser Heilpraktikererlaubnis setzt die Erfüllung bestimmter Vorbedingungen des Antragstellers voraus, darunter auch eine Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt Landshut führt im Auftrag der zuständigen Behörden in Niederbayern die allgemeine und beschränkte Heilpraktiker- Kenntnisüberprüfung durch. Sie können sich zur Heilpraktikerüberprüfung online anmelden.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Landshut (LRA LA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Veldener Straße 15

    84036 Landshut

    Postanschrift

    Veldener Straße 15

    84036 Landshut

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@landkreis-landshut.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=73331420412Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/73331420412Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 871 408-0

    Fax: +49 871 408-1001

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise entsprechend den Voraussetzungen

      (z. B. Geburtsurkunde, tabellarischer Lebenslauf, aktuelles ärztliches Attest, aktuelles behördliches Führungszeugnis, Nachweis über den Schulabschluss)

    Voraussetzungen

    Der Antragsteller muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen können. Weiterhin sind für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis notwendig:

    • Zuverlässigkeit
    • gesundheitliche Berufseignung
    • Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Gesundheitsverwaltung des zuständigen Landratsamtes oder - sofern kreisfreie Städte ein eigenes Gesundheitsamt haben - durch das Gesundheitsamt der kreisfreien Stadt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren oder verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    keine

    Kosten

    • Kosten nach dem Kostengesetz für die Entscheidung über den Antrag (150 bis 500 Euro).
    • Zuzüglich Gebühren und Auslagen für die Kenntnisüberprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt entsprechend dem Kostenverzeichnis zum Kostengesetz oder der Gebührenordnung der Gesundheitsgebührenverordnung (bis zu 500 Euro)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 19.02.2024

    Hinweise für Landshut: Ergänzung: Landratsamt Landshut

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Landshut am 02.08.2024

    Stichwörter

    Heilpraktiker, Heilpraktikererlaubnis, Heilpraktikerin

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English