Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

    Heilpraktikererlaubnis; Beantragung

    Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

    Beschreibung

    Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.

    Die Heilpraktikererlaubnis darf grundsätzlich nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Eine Ausnahme besteht für das Gebiet der Psychotherapie und für die Gesundheitsfachberufe Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie.

    Hinweise für Straubing: Ergänzung: Stadt Straubing

    Online-Dienst

    Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis

    ID: L100042_147410.-144316

    Beschreibung

    Nach dem Heilpraktikergesetz bedarf die Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation einer Erlaubnis. Diese können Sie online beantragen.

    Online erledigen

    • Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis
      Nach dem Heilpraktikergesetz bedarf die Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation einer Erlaubnis. Diese können Sie online beantragen.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Straubing - Gewerbewesen, Ordnungsaufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Theresienplatz 2

    94315 Straubing

    Postfachadresse

    Postfach 0352

    94303 Straubing

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und abmeldungen Vorort nur von Montag bis Freitag vormittags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! Alternativ können Sie unseren Online-Dienst nutzen.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@straubing.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0573536228521Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9421 944-60216

    Fax: +49 9421 944-60250

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise entsprechend den Voraussetzungen

      (z. B. Geburtsurkunde, tabellarischer Lebenslauf, aktuelles ärztliches Attest, aktuelles behördliches Führungszeugnis, Nachweis über den Schulabschluss)

    Voraussetzungen

    Der Antragsteller muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen können. Weiterhin sind für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis notwendig:

    • Zuverlässigkeit
    • gesundheitliche Berufseignung
    • Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Gesundheitsverwaltung des zuständigen Landratsamtes oder - sofern kreisfreie Städte ein eigenes Gesundheitsamt haben - durch das Gesundheitsamt der kreisfreien Stadt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren oder verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    keine

    Kosten

    • Kosten nach dem Kostengesetz für die Entscheidung über den Antrag (150 bis 500 Euro).
    • Zuzüglich Gebühren und Auslagen für die Kenntnisüberprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt entsprechend dem Kostenverzeichnis zum Kostengesetz oder der Gebührenordnung der Gesundheitsgebührenverordnung (bis zu 500 Euro)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 19.02.2024

    Hinweise für Straubing: Ergänzung: Stadt Straubing

    Fachlich freigegeben durch Stadt Straubing am 23.01.2024

    Stichwörter

    Heilpraktiker, Heilpraktikererlaubnis, Heilpraktikerin

    Sprachversion

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